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Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,...

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  #1  
Alt 14.08.2009, 13:39
grizo grizo ist offline
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Registriert seit: 30.07.2008
Beiträge: 4
grizo befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Ausrufezeichen Vereinbarung einhalten?

Hallo,

hier die Beschreibung des Falls:

Nachbar A hat neben Nachbar B sein Einzelhaus an der Grundstücksgrenze gebaut. Nachbar B war über den Bau nicht sehr erfreut, weil er gehofft hat dass Nachbar B eine identische Doppelhaushälfte neben ihm baut. DAher hat Nachbar Nachbar B versucht Nachbar A viele Steine in den Weg zu legen. Um endlich Ruhe zu haben, haben Nachbar A und Nachbar B eine Vereinbarung ohne Beisein eines Anwalts oder ähnlichem unterschrieben. In dieser Vereinbarung verpflichtet sich Nachbar A etwas am Haus von Nachbar B durchzuführen. Diese Ausführung wurde benannt, aber es war beiden Parteien wohl nicht klar, dass diese Handlung einer Vorabeit bedarf, die Kosten verursacht. Nachbar B möchte diese Vorabeit nicht übernehmen und ohne dieses kann Nachbar A die Vereibarung nicht erfüllen. Nachbar B meint, dass Nachbar A dies bezahlen müßte, aber in der Vereinbarung wurde mit keinem Wort erwähnt dass Nachbar A dies machen müßte.

Wenn in der Vereinbarung nicht explizit erwähnt wurde, dass diese Vorarbeit von dem einen oder anderen Nachbar übernommen werden muss oder dass etwas in der Art Voraussetzung ist , ist dann die Vereinbarung überhaupt noch gültig? Nachbar A kann ohne die Vorarbeit nichts machen und damit müßte das ganze doch nichtig sein. Terminiert wurde das ganze auf Ende des Jahres!

Ich bitte um Ihren Rat.
Falls es unklarheiten gibt, dann einfach melden.

Danke,
grizo
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  #2  
Alt 14.08.2009, 13:49
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.872
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Vereinbarung einhalten?

Es kann wenig beigetragen werden. Es gilt das, was vereinbart worden ist.

Es ist doch einfach: Ein Nachbar verpflichtet sich Fensterscheiben einzusetzen. Es fehlen die Rahmen. Dann kann der Nachbar den Vertrag erst erfüllen, wenn die Rahmen gesetzt worden sind. Werden dies nicht eingebaut, dann ist doch der Vertrag nicht erfüllbar.
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Stichworte
private vereinbarung, vereinbarung


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