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| Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,... |
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#1
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Ich will bei meiner DHH einen direkten Zugang vom Haus zum Garten schaffen und dafür das Fenster eines Zimmers im EG durch eine Terrassentür ersetzen. Dadurch wird natürlich die Außenansicht meiner DHH verändert. Benötige ich dafür die Zustimmung des Eigentümers der anderen DHH??
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#2
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AW: Veränderungen an der Fassade einer DHH
Ist es eine WEG dann ist die Zustimmung von allen Miteigentümern erforderlich wenn eine nachteilige Veränderung vorliegt, und die Teilungserklärung es nicht erlaubt.
http://www.detail360.de/bauherren/ba...laerung_75.htm Sind es eigenständige Grundstücke, liegt ein eindeutiger persönlicher Entscheidungsspielraum vor. Es gibt jedoch auch hier ein Urteil, wenn durch die Veränderung ein Nachteil, ein Wertverlust des Nachbarhauses vorliegt, dass die Zustimmung erfolgen muss. Der Umbau könnte, wegen der Statik baugenehmigungspflichtig sein.
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Ein gesundes, glückliches Jahr 2012 wünscht allen Usern Wahrsager |
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