Recht1   [Startseite] [Die neuesten Beiträge] [Wie man eine neue Frage stellt] [Impressum]
Anzeige
Loading

Zurück   Recht1 > Recht1 > Erbrecht

Erbrecht Wer erbt?, Pflichtteil, Lebensversicherung,...

Antwort
 
Themen-Optionen
  #1  
Alt 09.04.2008, 23:44
wopet wopet ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 15.05.2007
Beiträge: 3
wopet befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Vater in Kalifornien verstorben

Hallo,
ich habe da mal eine Frage. Wie ich erst jetzt erfahren habe, ist mein leiblicher Vater im November letzten Jahres leider in Kalifornien (sein Lebensraum seit 1959) verstorben. Ich bin ein uneheliches Kind meines Vaters. Als mein Vater in den 80er Jahren hier in Deutschand zu Besuch war, hat er sich auf meiner Abstammungsurkunde als mein leiblicher Vater eingetragen lassen. Da mein leiblicher Vater sehr vermögend war, ging es ihm damals darum, dass ich als seine erstgeborene Tochter neben meinen vier Stiefgeschwistern auch erbberechtigt sein sollte. Wie vor schon erwähnt, hatte mein leiblicher Vater in den USA eine Familie gegründet, aus der 4 Kinder hervorgegangen sind. Der Kontakt zu meinem leiblichen Vater wurde seinerzeit von seiner mittlerweile geschiedenen Ehefrau und auch von meinen Stiefgeschwistern total abgelehnt. Ich konnte das damals auch nachvollziehen und auch irgendwie verstehen und habe dies auch toleriert. Deshalb fand der Kontakt zu meinem Vater nur sporadisch und heimlich statt. Die letzten Jahre hatten mein Vater und ich deshalb überhaupt keinen Kontakt mehr zueinander. Nun ist mein Vater verstorben und ich wurde von meinen Stiefgeschwistern aus den USA noch nicht einmal darüber informiert. Dies hat mir doch sehr weh getan und mich auch sehr ärgerlich gemacht. Meines Erachtens hatten diese Personen Angst, dass ich mich als Erbe melde.
Jetzt stelle ich mich auch auf stur und möchte mein Erbteil anmelden. Nur, wie sieht es mit diesem Erbrecht aus? Bin ich als uneheliche Tochter gegenüber meinem leiblichen Vater nicht auch erbberechtigt? In Deutschland wäre ich es meines Erachtens. Wie sieht es aus, wenn der leibliche Vater in den USA gelebt hat und mittlerweile amerikanischer Staatsbürger war? Kann ich da auch ein Erbrecht als leibliche aber uneheliche Tochter geltend machen? Nur wie? Wer weiss was darüber bzw. kann mir Tipps geben, an wen ich mich wenden kann? Ich habe mittlerweile keine gültigen Adressen mehr.
Euere Antworten sehe ich mit großem Interesse entgegen. Ich hoffe sehr, dass ihr mich jetzt nicht irgendwie als "geldgeil" abstempelt. Ich gebe ja zu, dass es mir auch ums Geld geht aber es ist mir wirklich wichtig, dass das was mein Vater, den ich leider erst im Alter von 25 Jahren kennen gelernt habe, mir damals versprochen hat und dies war: Du bist meine Tochter!!!!!
Auf euere Antworten bin ich gespannt!!!

Liebe Grüße an alle
euere wopet
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 10.04.2008, 09:04
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.872
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Vater in Kalifornien verstorben

Es kann das deutsche Erbrecht gelten, aber auch das kalifornische Erbrecht.
Es sollte bei einem Notar der sich mit dem kalifornischen Erbrecht auskennt eine Beratung erfolgen. Die Notarkammer kann eine Adresse nennen.
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 
Themen-Optionen

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Gehe zu

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Kind muss zu Vater! kerjoa Familienrecht 1 15.12.2006 12:25
Elternunterhalt-Vater memo13 Familienrecht 0 05.05.2006 12:38
Unterhalt für Vater Susanne Familienrecht 1 16.03.2006 16:19
Unterhalt für kranken Vater Frank Familienrecht 1 06.03.2006 09:48
Vater im Heim Mutter geht ans Eingemachte Udo Familienrecht 1 06.01.2006 09:45


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 08:43 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.7.0 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
Search Engine Friendly URLs by vBSEO 2.4.0
(c) 2005-2008 Recht1