Recht1   [Startseite] [Die neuesten Beiträge] [Wie man eine neue Frage stellt] [Impressum]
Anzeige
Loading

Zurück   Recht1 > Recht1 > Strafrecht

Strafrecht Mobbing, Diebstahl, Beleidigung,...

Antwort
 
Themen-Optionen
  #1  
Alt 28.08.2011, 19:59
oulxg oulxg ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 27.06.2011
Beiträge: 9
oulxg befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Urteil Amtsgericht - Berufungsfrist -- 4 Wochen od. 5 Monate

Hallo zusammen,

was muss als Rechtsbehelf in einem Urteil vom Amtsgericht vermerkt sein, damit eine entsprechende Berufungsfrist von 4 Wochen besteht.
Ich habe von verschiedenen Fristen gelesen ............ 4 Wochen - 5 Monate bzw. 1 Jahr

Gruß oulxg
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 28.08.2011, 20:14
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.872
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Urteil Amtsgericht - Berufungsfrist -- 4 Wochen od. 5 Monate

http://dejure.org/gesetze/ZPO/517.html
http://dejure.org/gesetze/ZPO/520.html

Die Zeit beginnt zu laufen, nach Zusendung des Urteils.
__________________
Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern
Wahrsager
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 29.08.2011, 20:03
oulxg oulxg ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 27.06.2011
Beiträge: 9
oulxg befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Urteil Amtsgericht - Berufungsfrist -- 4 Wochen od. 5 Monate

Danke!

....... was beinhaltet .... in vollständiger Form ......

(2) Die Frist für die Berufungsbegründung beträgt zwei Monate und beginnt mit der Zustellung des in vollständiger Form abgefassten Urteils, spätestens aber mit Ablauf von fünf Monaten .................

Gruß oulxg
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 30.08.2011, 09:52
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.872
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Urteil Amtsgericht - Berufungsfrist -- 4 Wochen od. 5 Monate

Der Richter verkündet das Urteil und muss es dann schriftlich in vollständiger Form begründen.
__________________
Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern
Wahrsager
Mit Zitat antworten
  #5  
Alt 30.08.2011, 19:54
oulxg oulxg ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 27.06.2011
Beiträge: 9
oulxg befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Urteil Amtsgericht - Berufungsfrist -- 4 Wochen od. 5 Monate

.....muss im Urteil ein Hinweis zum Rechtsbehelf stehen?
.....wenn ja, muss eine feste Frist eindeutig deklariert sein?
.....was ist, wenn der Hinweis zum Rechtsbehelf fehlt, welche Frist gilt dann?

Gruß oulxg
Mit Zitat antworten
  #6  
Alt 31.08.2011, 10:10
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.872
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Urteil Amtsgericht - Berufungsfrist -- 4 Wochen od. 5 Monate

ZPO § 517 Berufungsfrist
__________________
Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern
Wahrsager
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Aktive Benutzer in diesem Thema: 2 (Registrierte Benutzer: 1, Gäste: 1)
thinkuall
Themen-Optionen

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 08:38 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.7.0 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
Search Engine Friendly URLs by vBSEO 2.4.0
(c) 2005-2008 Recht1