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Themen-Optionen |
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#1
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Erst einmal einen schönen guten Abend! Nehmen wir einmal an, Sohn A tritt an seine Eltern mit dem Wunsch heran, zusammen mit Freund B und C in den Sommerferien allein (ohne Jugendgruppe oder dergleichen) an die Ostsee fahren zu wollen. Grundsätzlich würden die Eltern keine Probleme sehen, Sohn ist verantwortungsbewusst und auch die Freunde scheinen ok zu sein........Nun kommt das "Problem"! Keiner der 3 Reisewilligen wäre bereits volljährig, da würden die Eltern u.U. dann doch ggf. Probleme auf sich zukommen sehen, da kein Erwachsener unmittelbar dabei wäre. Was wäre da mit der Aufsichtspflicht, kommt die bei 17jährigen überhaupt noch zum Tragen?
Es wäre sehr schön, wenn sich auch für diese Rechtsfrage einer finden würde, der sich auskennt. Lieben Gruß Rudi Ratlos |
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#2
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AW: Urlaubsreise von Minderjährigen
Mal googlen, es gibt einiges zu berücksichtigen, wie Ausweis, Vollmacht usw. es würde den Rahmen hier sprengen
Hier ein Link der m. E. schon das Wesentliche aussagt: http://www.djh-hessen.de/elternportal/alleinreisen.php |
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#3
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Vielen herzlichen Dank für den Hinweis, da steht ja wirklich alles nennswerte drin und hilft mir weiter!
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