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| Arbeitsrecht Abfindung, Kuendigung, Streit mit dem Arbeitgeber,... |
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Themen-Optionen |
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#1
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Ich wurde betriebsbedingt zum 30.9. gekündigt und bin seit Anfang Juli freigestellt. Die genaue Formulierung lautet
"Des Weiteren werden Sie ab sofort (=unverzüglich nach Erhalt des Schreibens) von der Erbringung Ihrer arbeitsvertraglich geschuldeten Arbeitsleistung unter Anrechnung Ihres Resturlaubes und unter Fortzahlung Ihrer Bezüge bis auf weiteres freigestellt." Frage: Falls ich z.B. am 1.8. eine neue Arbeit beginnen sollte, was wäre dann mit meinem Resturlaub (der vor der Freistellung ca. 15 Tage betrug)? Hätte ich bei der neuen Firma noch Anspruch auf Urlaub? Oder müsste ich z.B. auch zwischen Weihnachten und Neujahr durcharbeiten? Wie sind da die Regelungen? Für sachdienliche Antworten wäre ich dankbar. ![]() |
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#2
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AW: Urlaubsanspruch bei neuer Firma nach Freistellung
Zitat:
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#3
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Zitat:
vorab, solltest du deinen neuen Arbeitgeber darauf hinweissen, das du bis zum 30.09. freigestellt bist "wichtig"! Wenn du aus einem Unternehmen austrittst egal warum, ist immer dein Resturlaub anzurechnen. Für den Fall, das du über einen Dienstleister in der Firma tätig warst, bekommst du ein Formular für deinen neuen Arbeitgeber, der somit berechtigt ist diesen Urlaub auf das Arbeitsverhältnis anzurechnen. Dieses Formular ist von der Agentur für Arbeit - also vorsichtig - nicht das dich dein ehemaliger AG anschwärzt. Fazit: Bespreche die Freistellung offen mit dem neuen AG. Alles Gute für Dich |