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#1
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Unterschrift bei Verkehrsverstoss
Hallo !
Angenommen man wird von der Polizei aufgrund eines verkehrsverstosses (i.d.R. ist das ja überhöhte geschwindigkeit) angehalten (sei es jetzt mit lasermessung Videofahrzeug => egal) Wenn ich das noch richtig in Erinnerung habe und der Verstoss ueber einem gewissen limit liegt fuellt der freundliche Herr in Gruen einen Bogen aus, bei dem man am Ende aufgefordert wird das Ganze zu unterschreiben. Gesetzt denn Fall man hat sich vorher legitimiert (sei es durch PA oder RP) kann man die Unterschrift verweigern ? edit => falsches forum erwischt.. bitte verschieben.... gruss goerdi Geändert von goerdi (12.07.2011 um 09:35 Uhr). |
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#2
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AW: Unterschrift bei Verkehrsverstoss
Diese Vorgehensweise ist mir unbekannt.
Es muss weder sofort bezahlt, noch eine Stellungnahme, Anerkennung gegeben werden. Es wird ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.
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Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern Wahrsager |
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#3
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AW: Unterschrift bei Verkehrsverstoss
Also letztes Mal (guter spruch.. ist aber schon 7 jahre her) wurde ich von einem Videowagen auf der A9 rausgezogen (ich hab den noch gesehn und bei mir gedacht die muessten doch zu zweit sein, weil man es aus dem Fernsehen so kennt, aber der war alleine) ich hatte auf der Autobahn in ner 80er Zone zu viel drauf. Da wurden meine personalien aufgenommen und ich musste so einen Zettel unterschreiben das ich keine Angaben zur Sache mache usw.... und ohne haette der mich nicht fahren lassen.
gruss goerdi |
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#4
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AW: Unterschrift bei Verkehrsverstoss
Das kenne ich so nicht. Ich würde auch nicht unterschreiben!
Andauern haben diese Beamten immer etwas gegen meinen Fahrstiel auszusetzen. Mit Aufnahme meiner Personalien ist die Angelegenheit erst einmal erledigt. Nach dem Slogan "ohne meinen Anwalt ...." Die Unterschrift kann evtl. eine Anerkennung der Ordnungswidrigkeit sein. Ich wurde in einer 30er Zone von einem "Starenkasten" aufgenommen. In dem Ordnungswidrigkeitsschreiben wurde ein Beamter als Zeuge genannt. Ich hatte die Auskunft haben wollen, wo der Beamte sich aufgehalten hat. Ob im Starenkasten, denn ich hatte keine Person gesehen. Das Verfahren wurde eingestellt, weil eine falsche Aufstellung der Verkehrsschilder vorlag. Geschwindigkeitsschilder sind Streckenschilder. Es gibt für eine Fahrzeuggruppe keine zwei Geschwindigkeiten. Entweder ist die Höchstgeschwindigkeit für alle Pkws 30 km/h oder 50 km/h. Aber nicht mein Pkw allein 30 km/h.
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Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern Wahrsager |
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