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Strafrecht Mobbing, Diebstahl, Beleidigung,...

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  #1  
Alt 11.02.2010, 19:09
Holzwurm Holzwurm ist offline
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Beiträge: 3
Holzwurm befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Unterschlagung?

Wer kann mir helfen?
im Jahr 1990 verstarb mein Vater u. hinterließ meiner Mutter (damals 80 J,) Bargeld u. ein schuldenfreies Haus in NRW. Wir sind 3 Geschwister im Alter von 68 J. (Schwester), 65 J. (Bruder), 62 J. (ich) und wohnen bis auf meine ältere Schwester nicht in der Nähe.
Da meine Mutter keine Ahnung von Banksachen hatte, beauftragte Sie eine befreundete Nachbarin Ihr immer wenn nötig Bargeld von Ihrer Bank zu holen und Überweisungen zu tätigen (Bankvollmacht). Dies wurde in einem Kassenbuch dokumentiert. Für den Notfall hatte aber auch der Mann meiner Schwester, die in der Nähe wohnen, eine Bankvollmacht.
Nachdem das Bargeld aufgebraucht war, beschlossen wir Kinder erst durch eine Bürgschaft und hinterher durch ein Darlehen auf das Haus weiter für die Mutter zu sorgen. Damit bestanden nun zwei Konten auf den Namen meiner Mutter. Im März 2007 wurde meine Mutter dann 100 Jahre alt u. wir organisierten eine Feier zuhause u. im Lokal. Hier sollte nun mein Schwager die Bezahlung in bar übernehmen und hinterher eine Abrechnung machen. Als dann im Februar 2008 meine Mutter starb, sollte mein Schwager die Beerdigungsfeier auch wieder in bar bezahlen und den Nachweis durch eine Abrechnung erbringen. Die Nachbarin hatte zu diesem Zeitpunkt ihre Bankvollmacht zurückgegeben. Nach vielen Anmahnungen und Fragen nach den aktuellen Kontoständen, stellte ich erst im Herbst 2009 an Hand der mir nun endlich vorgelegten Kontoauszüge fest, dass regelmäßig größere Barentnahmen vor und auch noch nach dem Tod meiner Mutter getätigt wurden. Jetzt wurde ich stutzig und verlangte die sofortigen Abrechnungen über den 100.Geburtstag u. über die Beerdigung meiner Mutter. Nach langer Verzögerung bekam ich endlich die Abrechnungen u. Belege, die aber nicht annähernd an die entnommenen Barentnahmen kamen. Es blieb also eine nicht belegbare größere Summe übrig. Auf diese Tatsache angesprochen, wird nun von meiner Schwester und meinem Schwager behauptet, sie hätten im Laufe der Jahre meiner Mutter viel Geld für Ihren Lebensunterhalt geliehen (obwohl wir das Darlehen hatten) und sich dieses Geld ja nur zurückgeholt. Nie wurde darüber gesprochen und es liegen mir bis heute keine Belege für diese Behauptung vor.
Da diese ganze Sache für mich nicht nachvollziehbar ist und ich mich von der eigenen Schwester betrogen fühle (sie spricht kein Wort über diese Sache), ist nun meine Frage, ob mein Schwager das Recht hatte, einfach soviel Geld vom Gemeinschaftskonto (seit Febr.2008 auf alle Namen umgeschrieben) abzuholen ohne mich zu fragen? Ist dies nicht schon Unterschlagung? Ich habe natürlich Hemmungen zum Anwalt zu gehen, da es sich ja um meine eigene Schwester handelt, aber viel Zeit bleibt mir nicht, da wir dabei sind unser Elternhaus zu verkaufen und ich dann die einzige Möglichkeit habe, vielleicht den entstandenen Schaden abzuziehen.
Ich würde mich über Antworten freuen.
Danke.
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  #2  
Alt 12.02.2010, 12:32
Wahrsager Wahrsager ist offline
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Registriert seit: 14.11.2005
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Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Unterschlagung?

Ich glaube, dass hier zwei Sachen betrachtet werden müssen.
Die Angelegenheit vor dem Tod und nach dem Tod.

Anfangen muss man mit dem Ableben des Vaters. Wenn dort kein Testament vorhanden war, sind der Ehepartner und Kinder gesetzliche Erben geworden. Eine Erbengemeinschaft. Hier gab es bereits eine Einigung der Erbengemeinschaft so zu handeln wie beschrieben.


Mit dem Ableben der Mutter besteht nun die Erbengemeinschaft „Kinder“.
Diese können nur gemeinsam über den Nachlass verfügen.
Mit dem Tod der Mutter hätte die Vollmacht entzogen werden können, was nicht geschehen ist. Der Vollmachtsberechtigte hat den Miterben Rechenschaft über die Kontenbewegungen, nach dem Tod der Mutter, zu machen. Hierzu ist er verpflichtet.

Bis zum Tod der Mutter hatte der Schwager Vollmacht und war nur gegenüber der Mutter auskunftspflichtig, über das Vermögen der Mutter.
Über den Nachlass des Vaters, hat der Vollmachtsberechtigte gegenüber der Erbengemeinschaft der Mutter und den Kinder Auskunft zu geben.

Bestehen Forderungen gegen die Mutter, so sollte dies zu beweisen sein. Es kann durch Belege notfalls durch Zeugen geschehen. Zeuge wäre auch der Ehepartner des Bevollmächtigten. Wer Geld verleiht muss auch mit Verjährung rechnen, wenn keine Termine zur Rückzahlung in einem Vertrag genannt worden sind. Die Verjährung liegt heute bei 3 Jahren.

Wer hat die Vollmacht für den Schwager ausgestellt?
Mit der Bank sollte geklärt werden, warum der Schwager für das neue Konto der Erbengemeinschaft eine Vollmacht hatte. Es wurde doch ein neues Konto der Erbengemeinschaft gegründet. Nur neue Eigentümer in ein bestehendes Konto einzutragen geht wohl nicht, wie mir die Bank erklärt hat.

Es sollte überlegt werden, dass durch gerichtliche Hilfe die Familie zerstritten auseinander geht. Ist es das Wert?
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  #3  
Alt 12.02.2010, 15:04
Holzwurm Holzwurm ist offline
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Beiträge: 3
Holzwurm befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Unterschlagung?

Herzlichen Dank für die Antwort.
Ich möchte nun folgendes nachreichen:
1. Nach dem Tod meines Vaters wurde meine Mutter Alleinerbin, also ein Testament auf Gegenseitigkeit und erteilte der Nachbarin und meinem Schwager Bankvollmacht über ihr Girokonto. Erst nach dem Tod der Mutter im Febr. 2008 wurden wir Kinder gesetzliche Erben.
2. Im Jahr 2002 wurde dann zusätzlich ein Darlehnskonto auf den Namen meiner Mutter eröffnet. Hier konnte sie dann Geld aufs Girokonto
übertragen, falls dort nichts mehr vorhanden war. Es bestanden also ab 2002 zwei Konten.
3. Bereits im Juni 2007 (nach einer erneuten Aufstockung des Darlehens durch uns Kinder) wurde dieses Darlehnskonto dann auf den Namen von uns drei Kindern umgeschrieben.
4. Das Girokonto wurde dann sofort nach dem Tod der Mutter im Febr.08 auf "Erben nach dem Tod von ..." und dann nochmals im Juni
2009 umgeschrieben auf unsere drei Namen mit einer neuen Kontonummer.
5. Mein Schwager ging immer folgenden Weg: er leiß von der Bank (zu dem Bankangestellten hatte er einen guten Draht) häufig größere Summe vom Darlehnskonto auf das Girokonto übertragen und ließ sich dann das Bargeld in der selben Höhe auszahlen. Dies geschah im von Anfang 2007 bis Mitte August 2008. Über diese Vörgänge wurde mein Bruder und ich nicht informiert. Zugestimmt hatten wir nur die Barmittelabholung vom Girokonto für den 100.Geburtstag im März 2007 und für die Beerdigungsfeier im Februar 2008. Darüber sollte dann jeweils eine Abrechnung gemacht werden.
6. Barentnahmen durch meinen Schwager fanden also schon 2007 statt. Hier lebte unsere Mutter noch, wobei ich betonen muss, dass das Geld in dieser Höhe immer erst vom Darlehnskonto kam und dieses Konto auf den Namen von uns Kindern lautete. Auch nach dem Tod im Jahr 2008 gingen diese Barentnahmen weiter, wobei ich meinem Schwager keine Voolmacht für dann unsere Konten ausgestellt habe.

Abschließend möchte ich betonen, dass es mir sehr schwer fallen würde, damit zum Anwalt zu gehen und Streit hervorzurufen, aber die
Summe ist sehr hoch und der Schaden groß.
Meine Frage: kann mein Schwager nun einfach behaupten, er hätte meiner Mutter Geld geliehen ohne einen einzigen Beweis? Kann ja dann im Grunde jeder behaupten! Ist doch klar, dass meine Schwester zu ihrem Mann hält und dies dann bestätigt!
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  #4  
Alt 12.02.2010, 16:06
Wahrsager Wahrsager ist offline
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AW: Unterschlagung?

Das Darlehenskonto lautete auf die Kinder.

Beim Oder- Konto kann jedes Kind abheben. Es konnte somit die Schwester Geld abheben.
Der Schwager nur wenn er für die einzelnen Konten eine Vollmacht hat.
Er hat gegenüber den Konteninhabern Rechenschaft abzulegen was er mit dem Geld gemacht hat. Die Schwester nicht, sie ist Mitinhaberin des Kontos.

Es sollte bei der Bank nachgefragt werden, welche Vollmacht vorliegt, für welches Konto.
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  #5  
Alt 12.02.2010, 17:50
Holzwurm Holzwurm ist offline
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Beiträge: 3
Holzwurm befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Unterschlagung?

Herzlichen Dank! Werde mich einmal bei der Bank erkundigen.
Nach meinen Erkundigungen hat nur mein Schwager Geld abgehoben,
nie meine Schwester.
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