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  #1  
Alt 08.08.2011, 13:05
Ernst Ernst ist offline
Benutzer
 
Registriert seit: 16.03.2007
Beiträge: 41
Ernst befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Unterschied zwischen "Urteil" und "Beschluß"?

Wo besteht beim VWG der Unterschied zwischen "Urteil" und "Beschluß"?
Kann man gegen einen Beschluß Widerspruch einlegen und wie geht es dann beim VWG weiter?
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  #2  
Alt 09.08.2011, 09:29
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.872
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Unterschied zwischen "Urteil" und "Beschluß"?

http://de.wikipedia.org/wiki/Urteil_%28Recht%29

http://de.wikipedia.org/wiki/Beschluss_%28Gericht%29

http://de.wikipedia.org/wiki/Widerspruch_%28Recht%29
__________________
Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern
Wahrsager
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  #3  
Alt 17.08.2011, 12:39
Demetris Demetris ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 12.03.2010
Beiträge: 23
Demetris befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Unterschied zwischen "Urteil" und "Beschluß"?

Urteile schließen das Verfahren endgültig ab. Sie ergehen in der Regel aufgrund einer mündlichen Verhandlung.

In der Verfahrensordnung (hier: VwGO) ist geregelt, dass in bestimmten Fällen das Gericht Beschlüsse erlassen kann, auch während eines laufenden Verfahrens, zB Beweisbeschluss, Aussetzung der Vollziehung eines VA, einstweilige Anordnungen, Erledigung des Rechtsstreits.

Rechtsmittel gegen Beschlüsse ist die Beschwerde (§ 146 VwGO). Die Frist zur Einlegung beträgt 2 Wochen nach Bekanntgabe der Entscheidung. Das Rechtsmittel des Widerspruchs gibt es nur im Verwaltungsverfahren gegen einen Verwaltungsakt.

Gruß, Demetris

Geändert von Demetris (17.08.2011 um 12:41 Uhr).
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Stichworte
beschluß, urteil, verwaltungsgericht


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