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| Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,... |
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#1
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AW: Sichtschutzwände
Hallo,
ich habe mal eine Frage: Was ist der Unterschied zwischen einer Hecke die nicht auf der Grenze zum Nachbarn stehen darf und einer Sichtschutzwand die auf die Grenze gesetzt werden darf. Ich wohne in BW. Herzlichen Dank für die Antworten. odhuber |
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#2
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AW: Unterschied zwischen Hecke und Sichtschutzwand
Eine Hecke ist eine Anpflanzung, die wenn an der Grenze steht, eine max. Höhe von 1,80 m haben darf oder höher mit entsprechenden Abstand zur Grenze - wie unten stehend.
Eine Sichtschutzwand wird als Zaun behandelt und darf max. 1,50 m hoch sein oder muss entsprechend um das was er höher ist nach innen von der Grenze gesetzt werden. |
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#3
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AW: Unterschied zwischen Hecke und Sichtschutzwand
Auf die Grenze darf nur gesetzt werden, wenn beide Einfrieden müssen.
Wenn beide Einfrieden müssen, dann steht die Einfriedung auf der Grenze. Einigung der Nachbar über die Ausführung, Dies kann dann auch eine Hecke als grüne Einfriedung sein. Ansonsten ins Nachbarschatsrecht BW schauen. Abstand von der Grenze für Anpflanzungen |
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#4
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AW: Unterschied zwischen Hecke und Sichtschutzwand
In Hessen gilt folgendes laut HBO
Sichtschutzzäune und Terrassentrennwände bis zu einer Höhe von 2 m und einer Länge von 3 m zwischen Doppelhäusern und den Gebäuden von Hausgruppen, |
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