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Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,...

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  #1  
Alt 26.07.2006, 14:09
odhuber odhuber ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 26.07.2006
Beiträge: 1
odhuber befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Sichtschutzwände

Hallo,

ich habe mal eine Frage: Was ist der Unterschied zwischen einer Hecke
die nicht auf der Grenze zum Nachbarn stehen darf und einer Sichtschutzwand die auf die Grenze gesetzt werden darf.

Ich wohne in BW.

Herzlichen Dank für die Antworten.

odhuber
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  #2  
Alt 27.07.2006, 12:25
Uetli Uetli ist offline
Benutzer
 
Registriert seit: 18.04.2006
Beiträge: 94
Uetli befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Unterschied zwischen Hecke und Sichtschutzwand

Eine Hecke ist eine Anpflanzung, die wenn an der Grenze steht, eine max. Höhe von 1,80 m haben darf oder höher mit entsprechenden Abstand zur Grenze - wie unten stehend.

Eine Sichtschutzwand wird als Zaun behandelt und darf max. 1,50 m hoch sein oder muss entsprechend um das was er höher ist nach innen von der Grenze gesetzt werden.
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  #3  
Alt 27.07.2006, 12:51
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.872
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Unterschied zwischen Hecke und Sichtschutzwand

Auf die Grenze darf nur gesetzt werden, wenn beide Einfrieden müssen.

Wenn beide Einfrieden müssen, dann steht die Einfriedung auf der Grenze. Einigung der Nachbar über die Ausführung, Dies kann dann auch eine Hecke als grüne Einfriedung sein.
Ansonsten ins Nachbarschatsrecht BW schauen. Abstand von der Grenze für Anpflanzungen
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  #4  
Alt 27.07.2006, 13:28
nachbar12 nachbar12 ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 26.07.2006
Beiträge: 3
nachbar12 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Unterschied zwischen Hecke und Sichtschutzwand

In Hessen gilt folgendes laut HBO

Sichtschutzzäune und Terrassentrennwände bis zu einer Höhe von 2 m und einer Länge von 3 m zwischen Doppelhäusern und den Gebäuden von Hausgruppen,
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