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Baurecht Bebauungsplan, Haftung, Gutachter,...

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  #1  
Alt 31.12.2011, 10:23
susichen susichen ist gerade online
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Beiträge: 31
susichen befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Unterschied einfriedung-Sichtschutz

Guten Tag
zwischen Nachbar A und Nachbar B steht ein Maschendrahtzaun 1,50m Höhe
der Machendrahtzaun gehört Nachbar A, also eine Einfriedung.

Nahbar B hat 2m hohe Holzlattenfelder hinter dieser Einfriedung gesetzt.
Abstand zwischen 10cm und ca. 50cm. (vom Maschendrahtzaun)Ist das rechtens, wenn er sagt es wäre Sichtschutz, wenn diese Holzfelder in einem anderen Abstand stehen würden wäre das für Nachbar A kein Problem, denn was gibt es schon zu sehen ausser Gras und Bäume.
Vielen Dank für eine Antwort
Susi
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  #2  
Alt 31.12.2011, 11:51
Wahrsager Wahrsager ist offline
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AW: Unterschied einfriedung-Sichtschutz

Zitat:
Zitat von susichen
zwischen Nachbar A und Nachbar B steht ein Maschendrahtzaun 1,50m Höhe
der Machendrahtzaun gehört Nachbar A, also eine Einfriedung.
Nein, die Einfriedung gehört immer noch beiden Nachbarn, wie bereits beschrieben.
http://www.recht1.de/forum/sichtschutz-8186.html

Es wird sich an dem Nachbarschaftsrecht nichts ändern, auch wenn die gleiche Frage mehrmals gestellt wird,
__________________
Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern
Wahrsager
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  #3  
Alt 31.12.2011, 14:43
susichen susichen ist gerade online
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Registriert seit: 08.10.2010
Beiträge: 31
susichen befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Unterschied einfriedung-Sichtschutz

Guten Tag,(bin glaube ich im Moment etwas begriffsstutzig)

bei der ersten Fragestellung ist mir ein Fehler unterlaufen, da hätte nicht Abstand hingedurft sondern Höhe (richtig nachgemessen, 1,50m Höhe)des Maschendrahtzauns.
Nachbar A meint, er kann einen Sichtschutz hinter der Machendrahteinfriedung machen, es ist ja schließlich keine Einfriedung der 2m hohe Lattenzaun.
Sie wollen sich ja einen Hund anschaffen, da der Maschendrahtzaun bis unten dicht ist unten noch mit Blech versehen, dass kein Hund unten durchkrauchen könnte, also es geht überhaupt keine Gefahr für uns aus, wir auch kein Problem mit Hunden hätten.
Nun hat Nachbar B diesen Lattenzaun so dicht an das Ende der Grenze gesetzt und gemeint, ha ha nun könnt ihr euch auch nicht mehr mit dem anderen Nachbarn unterhalten.
Wie schon geschrieben sind 3 von den neu gesetzten Zaunfeldern im Abstand von 10cm von der Grundstücksgrenze.
Die anderen alten Zaunfelder haben einen Abstand von ca.50cm.
Allerdings ist der Zaun des anderen Nachbarn C nur 1m hoch und hier setzt der Nachbar keinen Zaun, also geht das mal wieder nur gegen uns.
Der Krieg geht seitdem wir die Kürzung und Zurückschneiden der über 50Tannen gefordert haben.
Ich möchte mich nur nicht lächerlich machen, wenn ich sage, er möchte die Felder weiter zurücksetzen.

Danke nochmals für eine Antwort
Einen guten Rutsch ins Neue Jahr und viel Gesundheit
Wünscht Ihnen Susi
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  #4  
Alt 31.12.2011, 16:15
Wahrsager Wahrsager ist offline
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AW: Unterschied einfriedung-Sichtschutz

Eigentlich wird nichts Neues angefragt.
Es gibt nur eine Einfriedung, die beiden Nachbarn gehört. Sie gehört nicht A, nur weil er diese gesetzt hat. Beide Nachbarn tragen die Kosten für die Errichtung hälftig, Die Höhe der Einfriedung entsprechend des Nachbarschaftsrechts. Muss durch den Hund eine bessere Sicherung gegeben sein, dann zahlt der die Mehrkosten der den Hund hat.
Beide tragen die Wartung und Instandhaltung hälftig, jedoch nur in dem Umfang wie im Nachbarschaftsrecht vorgegeben.

Wenn der Lattenzaun keine Einfriedung ist, dann kann er in den Bereich der Bauordnung fallen. Er ist eine Baulichkeit.
Wie damals schon geschrieben, das Bauamt muss angefragt werden, ob Sichtschutzelemente in welcher Höhe und in der Abstandsfläche errichtet werden dürfen. Dies steht in den Ortssatzungen, die hier keiner kennt.
Die Ortssatzung kann auch „offene Bauweise“ aussagen, dann sind keine Sichtschutzelemente erlaubt.
__________________
Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern
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