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Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,...

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  #1  
Alt 08.04.2006, 19:54
donald donald ist offline
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donald befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Unterkellerte Garage auf Grenze - Zusatzkosten für Fundamente

Hallo Forum,
wer kann da weiterhelfen (Baden Württemberg):

Bauherr A will eine vollunterkellerte Garage auf die Grundstücksgrenze bauen. Zum errichten des Kellers benötigt er Arbeitsraum auf dem Grünstück von B.
B möchte auch eine Garage auf der Grenze errichten, allerdings nicht unterkellert.

Da das Erdreich, nach Verfüllung der Arbeitsraumes für den Keller, nicht mehr seine ursprüngliche Tragfähigkeit hat, wird A nun erhebliche Mehrkosten für Fundamente (Stufenfundament, ca. 3m Tief) anstelle von Streifenfundament
(ca. 50cm) tief haben.

-Muss B diese Baumaßnahmen auf seinem Grundstück dulden?
-Wer trägt Mehrkosten für aufwendigere Fundamente.
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  #2  
Alt 10.04.2006, 12:14
Gina Gina ist offline
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Registriert seit: 19.10.2005
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Gina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer Anblick
AW: Unterkellerte Garage auf Grenze - Zusatzkosten für Fundamente

Bauvorhaben an den jeweiligen Grundstücksgrenzen sind immer baurechtlich abhängig von der Zustimmung des jeweiligen Nachbarn. Ich gehe davon aus, dass sich beide Nachbarn gegenseitig versichert haben, an der Grenze die jeweiligen Garagen bauen zu dürfen und das entsprechende Baugenehmigungen eingeholt wurden. Im Baugenehmigungsverfahren ist dann ja sicher geprüft worden, ob eine unterkellerte Garage überhaupt gebaut werden kann. Auf jeden Fall muss der Nachbar zustimmen, dass während der Bauphase sein Grundstück betreten werden darf. Für die zusätzlichen Kosten muss allein der Bauherr aufkommen, der baut.
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  #3  
Alt 10.04.2006, 18:11
Wahrsager Wahrsager ist offline
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Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Unterkellerte Garage auf Grenze - Zusatzkosten für Fundamente

Garagen sind in vielen Bundesländern genehmigungsfrei, bedürfen keiner Zustimmung des Nachbarn Gesamtlänge wohl 9 m. Genehmigungspflichtig wird diese nun durch den Keller.
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  #4  
Alt 11.04.2006, 11:04
donald donald ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 08.04.2006
Beiträge: 2
donald befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Unterkellerte Garage auf Grenze - Zusatzkosten für Fundamente

Hallo, danke für die ersten Infos.
Noch eine Ergänzung.
Der Bau der Garage und des Kellers wurde bereits durch den vorherigen
Grundstückseigentümer genehmigt.
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  #5  
Alt 12.04.2006, 13:45
Wahrsager Wahrsager ist offline
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AW: Unterkellerte Garage auf Grenze - Zusatzkosten für Fundamente

Nun kommt es darauf an, was gemacht worden ist!
Die Nachbarn können noch so viel vereinbaren, wenn über die Baulinie gebaut wird, entspricht dies nicht dem öffentlichem Recht. Diese Vereinbarung wäre nichtig.

Haben beide Nachbarn eine Vereinbarung beschlosssen, dann gilt diese nur zwischen den beiden. Sie erlischt, wenn ein Grundstück verkauft worden ist. Sie bleibt jedoch im Erbfall bestehen.

Besteht allerdings eine Baulasteintragung, dann hat diese weiterhin Bestand.
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