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Familienrecht Scheidung, Unterhalt, Umgangsrecht,...

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  #1  
Alt 21.05.2007, 10:51
zwilling zwilling ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.05.2007
Beiträge: 1
zwilling befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Frage Unterhaltzahlung

Ich bin Vater von 2 unehelichen Kindern,habe bisher den Unterhalt von mir aus ohne Berechnung der Düsseldorfer Tabelle gezahlt,wer kann mir beim ausrechnen helfen was ich mtl. zahlen muß, komme mit der Tabelle nicht klar.Laut Lohnschein habe ich 1.285,00€ Netto.Kann aber nur mit dem Auto zur Arbeit kommen.Was kann ich anrechnen? Wieviel muß ich für ein 10 + ein 3 Jahre altes Kind zahlen??? Möchte ja auch zahlen ! Wer kann mir helfen, Geld für einen Anwalt habe ich nicht!
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  #2  
Alt 21.05.2007, 13:31
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.872
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Unterhaltzahlung

Gehört evtl. ins Familienrecht!
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  #3  
Alt 23.05.2007, 09:26
Betroffener Betroffener ist offline
Experte
 
Registriert seit: 21.08.2006
Beiträge: 122
Betroffener wird schon bald berühmt werden
AW: Unterhaltzahlung

Hallo,

laut der derzeit noch gültigen Düsseldorfer Tabelle beträgt der Unterhalt bei einem monatlichen Einkommen des Unterhaltspflichtigen bis zu 1.300.-- Euro für Kinder zwischen 0 und 5 Jahren 204.-- Euro monatlich und für Kinder zwischen 6 und 11 Jahren 247.-- Euro monatlich. Aus Zeitgründen kann nicht auf nähere Einzelheiten eingegangen werden. Der Unterhaltspflichtige sollte jedoch berücksichtigen, dass von ihm an seinen Einkünften möglicherweise Berufsbedingte Kosten ( z.B. Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ), berücksichtigungsfähige Schulden usw. in Abzug gebracht werden können.

Wenn ein Unterhaltspflichtiger nicht über ausreichend wirtschaftliche Mittel verfügt, um sich einen Anwalt leisten zu können, besteht die Möglichkeit, dass er bei dem für seinen Wohnsitz zuständigen Amtsgericht einen Beratungsschein beantragt. Nähere Einzelheiten hierzu wird gerne die beim Amtsgericht zuständige Rechtspflegerin nennen. Wird - warum auch immer - kein Beratungsschein gewährt, kann sicherlich auch das Jugendamt Hilfestellung leisten.

Freundliche Grüsse
Betroffener ( in Sachen Elternunterhalt )
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