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#1
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Unterhaltszahlungen für meine Mutter
Guten Tag,
als Vollbeschäftigter habe von 2000 bis 2002 den vollen Differenzbetrag für die Pflege gezahlt. Seit 2002 habe ich das Sozialamt aufgefordert mir die Summe zunennen die ich zuzahlen soll. Daraufhin habe ich selbst eine Summe festgelegt und gezahlt. Nach drei Jahren habe ich am 15. Dez. 2005 ?? das erste mal eine monatliche Unterhaltssumme von dem Sozialamt Giessen -mit einer Nachzahlung- genannt bekommen. Mein Vorschlag diese Nachzahlung mit meiner seinerzeitigen 100 prozentigen Vollzahlung zuverechnen wurde wie folgt beantwortet: >>>>Wenn Sie früher auf freiwilliger Basis ( 27 Monate lang ) über Ihre Unterhaltspflicht hinausgehend die Differenz zu den Pflegekosten getragen haben, können Sie diese Zahlungen nun nicht mehr vo uns zurückfordern oder gegen unsere jetzigen Unterhaltskosten aufrechnen<<<<. Soweit das Sozialamt in Giessen. Meine Frage: Ist diese Haltung gesetzlich i.O. oder kann ich Geld zurückfordern und mit welchen gesetzlichen Auflagen. Mit Besten Dank für Ihre Antwort. |
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#2
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Hallo,
leider ist es wirklich so, daß Du das freiwillig gezahlte Geld nicht zurückfordern kannst. :-( Aber Du solltest keine weiteren Zahlungen veranlassen, ohne vorher genau berechnet zu haben, zu welchen Zahlungen Du verpflichtet bist. Derzeit liegt der Selbstbehalt bei 1250 €, wenn dein bereinigtes NEttoeinkommen höher ist, kannst du die Hälfte des darüber liegenden Differenzbetrages noch dazu addieren, so entscheidet der BGH. Hoffe, ich konnte DIr helfen, MFG HEIKE |
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| Horst aus FD |
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