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| Familienrecht Scheidung, Unterhalt, Umgangsrecht,... |
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#1
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Unterhaltskürzung (Kind ist an 5Tagen bei Vater)
Hallo an euch,
mich würde mal interessieren was mit der Unterhaltszahlung ist, wenn ein Vater sein Kind an 5 von 14 Nächten betreut. Angenommen dies wäre der Fall, könnte der Vater nun den Unterhalt für dieses Kind kürzen, zu wo die Zeit auch noch der Mutter und deren neuen Ehemann zugute kommt, da sie in dieser Zeit arbeiten gehen können und auch tun? Ich weiss zwar, das es hierzu noch keine Grundsatzurteile zu geben scheint, aber der Unterhalt dient ja der Versorgung mit Lebensnotwendigem für das Kind, der volle Anspruch ist aber auf 2Tage von 14 beim Vater ausgerechnet. Nun sind dies mehr als doppelt so viele Tage, an denen die Mutter nicht für Essen etc.pp. aufkommen muss. Wieviel könnte man hier denn kürzen? Einen Beitrag hierzu habe ich leider nicht in diesem Forum gefunden! |
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#2
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mmmhhhh, hier bin ich wohl an die Grenzen des Wissensstandes dieses Forums gelang, wat?
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#3
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AW: Unterhaltskürzung (Kind ist an 5Tagen bei Vater)
Zitat:
Die frage kann eigentlich nur ein fachanwalt beantworten oder mal mit dem jugendamt sprechen, wie die das sehen. Wie ist denn die Regelung jetzt genau ?? 14 Tage ist der kleine bei der Mutter und dann 5 Tage bei dir ??? |
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#4
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AW: Unterhaltskürzung (Kind ist an 5Tagen bei Vater)
Nein, innerhalb von 14 Tagen ist es 5 Tagen bei mir, d.h. ein langes WE von 4 Nächten und in der anderen Woche eine Nacht!
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#5
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AW: Unterhaltskürzung (Kind ist an 5Tagen bei Vater)
Zitat:
Ist jetzt endgültig entschieden worden, wo das Kind sein Lebensmittelpunkt hat oder kommen noch Verhandlungen ??? Bei mir ist es so, ich bin momentan mit mein ex noch beim gericht, wegen bestimmung von ABR. Wir haben uns erstmal so geeignigt (bis zur Hauptverhandlung) der war unter woche bei der mutter und am wochenende bei mir, ich zahle kein cent unterhalt. |
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#6
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AW: Unterhaltskürzung (Kind ist an 5Tagen bei Vater)
Naja, bestimmt wurde nie estwas, das läuft seit mehreren Jahren zu geregelten Zeiten auf freiwilliger Basis so, da gilt wohl nur das Gewohnheitsrecht denke ich mal
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#7
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AW: Unterhaltskürzung (Kind ist an 5Tagen bei Vater)
Naja, wäre toll, wenn es trotzdem jemanden hier geben würde, der mir da weiterhelfen kann!
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| unterhaltskürzung |
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