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Familienrecht Scheidung, Unterhalt, Umgangsrecht,...

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  #1  
Alt 16.09.2010, 21:25
jasc4063 jasc4063 ist offline
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Registriert seit: 16.09.2010
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jasc4063 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Unterhaltskürzung (Kind ist an 5Tagen bei Vater)

Hallo an euch,

mich würde mal interessieren was mit der Unterhaltszahlung ist, wenn ein Vater sein Kind an 5 von 14 Nächten betreut. Angenommen dies wäre der Fall, könnte der Vater nun den Unterhalt für dieses Kind kürzen, zu wo die Zeit auch noch der Mutter und deren neuen Ehemann zugute kommt, da sie in dieser Zeit arbeiten gehen können und auch tun?

Ich weiss zwar, das es hierzu noch keine Grundsatzurteile zu geben scheint, aber der Unterhalt dient ja der Versorgung mit Lebensnotwendigem für das Kind, der volle Anspruch ist aber auf 2Tage von 14 beim Vater ausgerechnet. Nun sind dies mehr als doppelt so viele Tage, an denen die Mutter nicht für Essen etc.pp. aufkommen muss. Wieviel könnte man hier denn kürzen?

Einen Beitrag hierzu habe ich leider nicht in diesem Forum gefunden!
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  #2  
Alt 17.09.2010, 23:11
jasc4063 jasc4063 ist offline
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Registriert seit: 16.09.2010
Beiträge: 5
jasc4063 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Ausrufezeichen AW: Unterhaltskürzung (Kind ist an 5Tagen bei Vater)

mmmhhhh, hier bin ich wohl an die Grenzen des Wissensstandes dieses Forums gelang, wat?
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  #3  
Alt 18.09.2010, 10:20
Vater2010 Vater2010 ist offline
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Registriert seit: 13.09.2010
Beiträge: 9
Vater2010 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Unterhaltskürzung (Kind ist an 5Tagen bei Vater)

Zitat:
Zitat von jasc4063 Beitrag anzeigen
mmmhhhh, hier bin ich wohl an die Grenzen des Wissensstandes dieses Forums gelang, wat?

Die frage kann eigentlich nur ein fachanwalt beantworten oder mal mit dem jugendamt sprechen, wie die das sehen.

Wie ist denn die Regelung jetzt genau ??

14 Tage ist der kleine bei der Mutter und dann 5 Tage bei dir ???
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  #4  
Alt 18.09.2010, 10:29
jasc4063 jasc4063 ist offline
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jasc4063 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Unterhaltskürzung (Kind ist an 5Tagen bei Vater)

Nein, innerhalb von 14 Tagen ist es 5 Tagen bei mir, d.h. ein langes WE von 4 Nächten und in der anderen Woche eine Nacht!
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  #5  
Alt 18.09.2010, 10:46
Vater2010 Vater2010 ist offline
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Beiträge: 9
Vater2010 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Unterhaltskürzung (Kind ist an 5Tagen bei Vater)

Zitat:
Zitat von jasc4063 Beitrag anzeigen
Nein, innerhalb von 14 Tagen ist es 5 Tagen bei mir, d.h. ein langes WE von 4 Nächten und in der anderen Woche eine Nacht!

Ist jetzt endgültig entschieden worden, wo das Kind sein Lebensmittelpunkt hat oder kommen noch Verhandlungen ???

Bei mir ist es so, ich bin momentan mit mein ex noch beim gericht, wegen bestimmung von ABR. Wir haben uns erstmal so geeignigt (bis zur Hauptverhandlung) der war unter woche bei der mutter und am wochenende bei mir, ich zahle kein cent unterhalt.
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  #6  
Alt 18.09.2010, 11:27
jasc4063 jasc4063 ist offline
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Beiträge: 5
jasc4063 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Unterhaltskürzung (Kind ist an 5Tagen bei Vater)

Naja, bestimmt wurde nie estwas, das läuft seit mehreren Jahren zu geregelten Zeiten auf freiwilliger Basis so, da gilt wohl nur das Gewohnheitsrecht denke ich mal
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  #7  
Alt 18.09.2010, 14:45
jasc4063 jasc4063 ist offline
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Registriert seit: 16.09.2010
Beiträge: 5
jasc4063 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Unterhaltskürzung (Kind ist an 5Tagen bei Vater)

Naja, wäre toll, wenn es trotzdem jemanden hier geben würde, der mir da weiterhelfen kann!
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