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Familienrecht Scheidung, Unterhalt, Umgangsrecht,...

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Alt 22.07.2010, 19:38
panic5970 panic5970 ist offline
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Registriert seit: 22.07.2010
Beiträge: 1
panic5970 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Unterhaltsberechnung: 2 Kinder leben beim Vater, 2 Kinder leben bei der Mutter.

Hallo,

mein Fall ist etwas kompliziert. Da ich im Internet nichts über diesen Sonderfall finde, frage ich nun hier:

Aus Ehe 1 habe ich 3 Kinder, wovon 2 ( Alter 15 und 12 Jahre) beim Vater leben. Kind 1 ist 18 und lebt bei mir und ich habe noch ein Kind im Alter von 5Jahren vom neuen Partner ( nicht verheiratet mit mir).
Jetzt will der Exmann Unterhalt für die zwei Kinder haben, die nun bei ihm leben ( er hat 7 Jahre nichts für alle Kinder bezahlt, obwohl ich einen Titel habe).

Ich möchte wissen, wie viel Selbstbehalt ich habe, weil ich ja noch 2 Kinder zu versorgen habe und eine entsprechend große Wohnung zahlen muss ( 4,5 Zimmer, 620 Euro kalt). Ich verdiene ca 2000 Euro netto und habe auch noch Fahrtkosten, Versicherungen, Gewerkschaft, usw.
Gilt der Freibetrag lot Pfändungstabelle für 3 Personen in Höhe von etwa 1570 Euro oder gelten da andere Beträge?

Was wird mir zugestanden und was nicht?

Man muss auch noch dazu sagen, dass mein Exmann als Selbstständiger natürlich nichts verdient und seine Lebensgefährtin Hartz4 bekommt und er dort nicht gemeldet ist und die 2 Kinder von mir auch nicht. Kindergeld ist kein Thema, das habe ich ihm gegeben, obwohl die Kinder bei mir gemeldet sind und ich es auch bekomme.

Vielen Dank für die eventuellen Antworten.
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Stichworte
kindergeld, sonderfall, unterhalt, unterhaltsberechnung


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