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#1
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Unterhalt für Mutter
Hallo zusammen,
brauche dringend Hilfe. Bin total am Ende. Meine Mutter ist Hartz IV-Empfängerin. Meine Eltern sind seit 2002 geschieden und mein Vater ist meiner Mutter gegenüber nicht zum Unterhalt verpflichtet. Nun hat mein Vater aber vom Arbeitsamt einen Brief wegen Unterhalt erhalten und war beim Anwalt. Dieser hat gesagt, dass dann mein Bruder und ich meiner Mutter zum Unterhalt verpflichtet sind. Ich bin 28 Jahre alt und verheiratet. Kann das sein. Mein Mann und ich gehen zwar beide arbeiten und es geht uns nicht schlecht, aber wir sind dabei eine Familie zu planen und am Sparen. Bin echt verzweifelt. Kann das wirklich sein, dass ich für meine Mutter nun Unterhalt zahlen muß??? Viele Grüße, Laura. |
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#2
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AW: Unterhalt für Mutter
Habe von einem ähnlichen Fall im Bekanntenkreis gehört, wo es tatsächlich dazu kam. Im übrigen ist es ja auch so, dass Eltern auch für erwachsene Kinder, die aus welchen Gründen auch immer, ohne Arbeit sind und Hartz IV empfangen, zahlen müssen. Und bevor hier auf Steuergelder zurückgegriffen wird, müssen die Familienangehörige zahlen. Das hört auch dann nicht auf, wenn Eltern oder Elternteile aufgrund einer Krankheit in ein Pflegeheim müssen und hier Zuzahlungen notwendig werden, auch in diesen Fällen werden Kinder herangezogen.
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#3
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AW: Unterhalt für Mutter
Hallo,
der monatliche Selbstbehalt liegt bei 2.200€ bei Verheirateten. das Schonvermögen zur eigenen Alterssicherung liegt bei 150.000€. An eine eigengenutzte Immobilie kann das Sozialamt nicht dran. gruß Udo |
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#4
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AW: Unterhalt für Mutter
Hallo Laura,
ich habe leider genau das gleiche Problem wie ihr. Ich wurde vom Sozialamt aufgefordert, rund 800 Euro im Monat zu zahlen und 14.000 Nachzahlung für rückwirkende Forderungen, die das SA bereits an Pflegeheimkosten gezahlt hatte. Ich habe über Anwalt Einspruch eingelegt, da mein bisheriger Lebensstandard erheblich eingeschränkt würde. Das Verfahren läuft noch und wird wohl vor dem Sozialgericht enden. Ich kann euch ja mal auf dem Laufenden halten, wenn ihr wollt. Übrigens habe ich jetzt die letzten Urteile gelesen, dass ein Jahreseinkommen bis 100.000 € vom SA nicht angetastet werden darf. Gruß Martin |
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#5
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AW: Unterhalt für Mutter
Zitat:
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#6
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AW: Unterhalt für Mutter
Nur drei kleinere Anmerkungen zu vorherigen Posts:
1. Der Mindestselbstbehalt hat sich am 01.07.2005 auf 1.400,- für den Unterhaltspflichtigen und 1.250,- für dessen Ehegatten geändert. 2. Zuständig für einen Rechtsstreit über Elternunterhalt ist immer - auch wenn das Sozialamt beteiligt ist - das für den Wohnsitz des Unterhaltspflichtigen zuständige Amtsgericht - Familiengericht. 3. Stichwort Jahreseinkommen 100.000 €: Diese Regelung gilt, wenn die Eltern Leistungen nach dem Grundsicherungsgesetz beziehen - sie ist bei der Frage, ob Elternunterhalt zu zahlen ist, nicht relevant. Mehr Infos: http://www.elternunterhalt.org |
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