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Familienrecht Scheidung, Unterhalt, Umgangsrecht,...

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  #1  
Alt 14.12.2010, 22:01
ossi11 ossi11 ist offline
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ossi11 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
unterhalt fuer jungen mann von 23

nun,ich hoffe das ich hier antworten bekomme bezueglich deutschem unterhaltsrecht
also folgender sachverhalt :
ein bekannter von mir der vor 22 jahren eine deutsche frau mit kind kennengelernt und geehelicht hat und ihr kind adoptiert hat wurde nach 3 jahren ehe auf wunsch der frau wieder geschieden.mein bekannter ging daraufhin wieder in sein heimatland zurueck.
unterhalt zahlte er jeden monat fuer das kind .als das kind 18 wurde bekam er post vom deutschen anwalt das er weiterhin zahlen muesse da das kind lehrstelle sucht.nun ist der junge mann mittlerweile 23 und wohl ohne ausbildung.er soll die ganzen jahre arbeitslos sein.
im sommer nun habe ich meinem bekannten geraten dem anwalt zu schreiben das man zum januar 2011 den unterhalt einstellt wenn nicht glaubhaft dargestellt wird das er sich um eine ausbildung bemueht oder um einen arbeitsplatz.
durch verlust der scheidungsakte vor jahren fehlt auch der unterhaltstitel.kann daher nicht sagen ob der unterhalt eigentlich mit 18 endete.gehe aber nicht davon aus denn mein bekannter wurde ja aufgefordert vom anwalt weiterhin unterhalt zu zahlen und es gab wohl eine vollmacht des jungen das seine mum alles fuer ihn erledigen durfte.dort geht auch noch immer der unterhalt hin.
nun hat sich ja wohl vor jahren die gesetzeslage geaendert in deutschland und nun meine frage :

kann der unterhalt ab januar auf ein extrakonto zwischengeparkt werden bis kopien von der arge,arbeitsamt und bewerbungen der letzten monate vorliegen ?denn diese woche kam vom deutschen anwalt nur ein schreiben der unterhalt duerfe nicht eingefroren werden und der junge mann habe ein bewerbungsgespraech am 3 januar 2011.nachweise des letzen halben jahres wurden aber nicht vorgelegt.
ausserdem zahlt mein bekannter 390 euro unterhalt .er hat aber selbst noch eine ehefrau ohne arbeit und drei kinder von 18 ,15 und 12.
meines erachtens zuviel bei einem nettoverdienst von 2700 euro .arbeitsbedingt muss er taeglich 150 km zur arbeit hin und herfahren wobei das auto wohl teilfinanziert ist
zudem kostet die schulausbildung der kinder einiges.
uff das sollte es erst einmal sein .
wollte gar keinen roman schreiben
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  #2  
Alt 15.12.2010, 11:36
ossi11 ossi11 ist offline
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Registriert seit: 14.12.2010
Beiträge: 2
ossi11 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: unterhalt fuer jungen mann von 23

hat denn niemand einen ratschlag parat ?
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