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Familienrecht Scheidung, Unterhalt, Umgangsrecht,...

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  #1  
Alt 27.03.2010, 13:52
dad1993 dad1993 ist offline
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Registriert seit: 27.03.2010
Beiträge: 3
dad1993 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Frage Unterhalt ab 18 und Insovenz

Hallo Zusammen,
Ich hoffe, ihr könnt mir helfen bei diesem Fall.
Es geht um die Unterhaltsberechnung bei einem (bald) volljährigen Kind, wobei die Kindesmutter, bei dem das Kind lebt in Privatinsovenz ist.
Ich versuche nun die Lage und die Umstände zu schildern.
Die Mutter ist in Privatinsolvenz seit 1 Jahr und 5 Monaten, arbeitet Vollzeit. Sie hat, soweit mir bekannt etwa 1360 Euro Freigrenze + Kindesunterhalt von mir 454 Euro + Kindergeld 184 Euro, sowie einen Dienstwagen vom Arbeitgeber.
Ich arbeite Teilzeit, habe(berufsbedingt)ein schwankendes Einkommen zwischen 1300 und 1600 Euro Netto, wenn ich nicht krank bin erhalte ich Ende des Jahres ca. 1,5 Gehälter Prämie Netto. Als ich 2006 von Vollzeit auf Teilzeit gewechselt habe, habe ich mich (bei Gericht) mündlich dazu verpflichtet, weiterhin Unterhalt nach der damaligen Einkommensgruppe 7 zu zahlen und habe dies auch getan. Leider ist mein Gehalt seit dieser Zeit rückläufig, nun bewegt es sich zwischen 1100 und 1400 Euro (in Vollzeit sind dies nach einer Arbeitgeberbescheinigung noch ca 2600 Euro) aber ich zahle trotzdem weiterhin 454 Euro KU.
Im nächsten Jahr wird das Kind nun 18 und es wird eine Neuberechnung des Kindesunterhalts nötig unter Einbeziehung beider Einkommen. Hierbei wird mein "fiktives Vollzeiteinkommen" zur Berechnung hergezogen, was aus meiner Sicht ok ist.
Die Verfahrensweise hierbei ist mir dank googlen nicht mehr fremd, nur der Teil der meine Exfrau betrifft stellt mich vor Probleme, da ich nicht weiss, welches Einkommen hergezogen wird, wie der Selbstbehalt und Pfändungsfreigrenze da einfügen.
Ich stehe trotz google vor der Wand.""Sind beide Eltern leistungsfähig (vgl. Ziff. 21.3.1), ist der Bedarf des Kindes in der Regel nach dem zusammengerechneten Einkommen .....""
Was muss den bei dem Elternteil, das in der Insovenz ist an Einkommen zugerechnet werden- was bedeutet Leistungsfähigkeit hier ? Ich hab auch ein paar Schulden, die mich jeden Monat Geld kosten, was ich nicht einkommensmindernd angeben kann.
Also was muss bei der Berechnung des Bedarfs des Kindes und dessen Unterhalt herangezogen werden
1. Komplettes Einkommen laut Verdienstnachweis beider Eltern?
2. EK, das nach den Inso-Abzügen bleibt, also was ihr reel bleibt?

PS: Falls ich was vergessen habe, fragt mich bitte.
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  #2  
Alt 27.03.2010, 14:50
dad1993 dad1993 ist offline
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Registriert seit: 27.03.2010
Beiträge: 3
dad1993 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Unterhalt ab 18 und Insovenz

Habs vergessen, die Mutter verdient vor Insolvenz 1900 Netto
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Stichworte
insolvenz, unterhalt, volljährig


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