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Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,...

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  #1  
Alt 15.11.2007, 17:52
Jonnythefox Jonnythefox ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 15.11.2007
Beiträge: 1
Jonnythefox befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
unrechmäßiger balkon - verjährungsfrist??

Nachbar A errichtet auf seiner, auf der Grundstücksgrenze stehenden , Garage einen Balkon, ohne Einwilligung von Nachbar B, ohne Baugnehmigung. Dieser weist Ihn auf die Genehmigungspflicht hin, worauf Nachbar A den Bau einstellt. Nachbar B gibt sich damit zunächst zufrieden, da aber das Geländer bereits befestigt und ein ungehinderter Zugang auf das Garagendach vom Haus aus möglich ist( einzig der Bodenbelag fehlt also), stellt er fest, daß Nachbar A das Dach/Balkon nutzt ( Brennholzlagerung, Blumentöpfe, Kinder spielen drauf) Wie lange nach Errichtung des Geländers kann Nachbar B den Rückbau verlangen?? Kann er es überhaupt? Dürfte Nachbar A die Dinge auf einem normalen Garagendach lagern, dürfen dort Kinder spielen? Nachbar B hat neben der auf der Grenze stehenden Garage eine Sitzecke errichtet.
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  #2  
Alt 15.11.2007, 19:42
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.872
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: unrechmäßiger balkon - verjährungsfrist??

Dadurch, dass das Garagendach als Terrasse genutzt wird, kann der Nachbar dies mit dem Nachbarschaftsrecht unterbinden. Es muss dann für die Baulichkeit ein Abstand eingehalten werden. Dies wäre jedoch privatrechtlich durchzusetzen.
Einfacher ist es, dem Bauamt dies mitzuteilen.
Durch die Nutzungsänderung wird die Garage ein genehmigungspflichtiges Bauwerk mit einem Grenzabstand, wie in der BauO vorgegeben ist.
Das Bauamt kümmert sich dann darum.
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