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  #1  
Alt 22.10.2011, 01:31
goerdi goerdi ist offline
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Registriert seit: 21.04.2010
Beiträge: 21
goerdi befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Unfallauto auf öffentlichem Grund

in der Stadt X (bayern) befinden sich zig öffentliche parkplätze.
Jetzt hatte A mit seinem Auto einen Unfall (Fron komplett eingedrückt, keine Lichter mehr vorne usw halt ein Frontschaden) jetzt stellt A das Auto (zugelassen) auf dem öffentlichen parkplatz bei B ab weil der ihm irgendwann mal sein auto wieder repariert.
Ist sowas zulaessig ?

gruss goerdi
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  #2  
Alt 24.10.2011, 13:01
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.813
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Unfallauto auf öffentlichem Grund

Schwierig!
Das Parken ist gestattet. Öffentliches Parken ist Gemeingebrauch. Wenn keine Einschränkungen vorliegen, ist es erlaubt.
Spätestens wenn der TÜV abgelaufen ist, muss er vom öffentlichen Straßenland entfernt werden.

Wie der Name schon sagt, es ist ein Parkplatz. Wenn es ein Abstellen ist, kann es eine unzulässige Nutzung sein, wenn z. B. eine Werbung auf dem Pkw ist.
__________________
Ein gesundes, glückliches Jahr 2012
wünscht allen Usern
Wahrsager
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  #3  
Alt 24.10.2011, 16:20
goerdi goerdi ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.04.2010
Beiträge: 21
goerdi befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Unfallauto auf öffentlichem Grund

Ich hab mal gegoogelt und was gefunden (das aktenzeichen hab ich nicht parat war aber vom VG Köln)
Und zwar: Wenn das Auto nicht verkehrsicher ist, bzw. es Schäden hat an welchen sich jemand verletzen koennte (was ja bei einem Frontalschaden der Fall ist) muss es entfernt werden.

gruss goerdi
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  #4  
Alt 24.10.2011, 21:33
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.813
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Unfallauto auf öffentlichem Grund

Zitat:
Zitat von Wahrsager
Wenn keine Einschränkungen vorliegen, ist es erlaubt.
Weitere Einschränkung kann auslaufendes Öl sein.
Auch müssen die Scheiben zu sein! Und so weiter!
__________________
Ein gesundes, glückliches Jahr 2012
wünscht allen Usern
Wahrsager
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