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Zitat von Unregistriert
Es kommt auf deinen Arbeitsvertag an. Bei den meisten DL gibt es die Regelung der Selbstbeteiligung.
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In der Regel ist es immer ratsam sofort die Polizei einzuschalten. Dabei spielt es keine Rolle wer den Unfall verursacht hat, auch wenn es ein Parkschaden ist der Fremdverursacht worde. Immer umgehend eine Schadensmeldung an die Firma.
So können Sie ganz böse Überraschungen vermeiden.
Ein ganz aktuelles Beispiel: Eine PR parkt auf einen Parkplatz ein, wird von einem jungen Mann ganz übel angemacht, das Fahrzeug wurde nicht beschädigt (Beide Autos) , die PR geht weg. Der junge Mann war in Begleitung. 7 Tage später hatte die PR eine Anhörung bei der Polizei, wegen Unfallflucht und fahrlässige Körperverletzung. Es kommt zur Verhandlung! Die PR hatte keine Zeugen, der junge Mann und seine Begleitung sind mit der Behauptung durch gekommen. Die PR muss für 8Monate den Füherschein abgeben und eine Geldstrafe von 3800,00 € bezahelen. Damit gilt sie als Vorbestraft und ist beruflich erledigt!
Fazit: Rufen Sie immer die Polizei.
Die Richterin hat ihr Urteil begründet: Als PR hätte sie wissen müssen, wie man sich zu Verhalten hat, und sie hat keine Zeugen.
So schnell kann es gehen!