Recht1   [Startseite] [Die neuesten Beiträge] [Wie man eine neue Frage stellt] [Impressum]
Anzeige
Loading

Zurück   Recht1 > Recht1 > Arbeitsrecht

Arbeitsrecht Abfindung, Kuendigung, Streit mit dem Arbeitgeber,...

Antwort
 
Themen-Optionen
  #1  
Alt 23.04.2006, 13:38
Unregistriert
Gast
 
Beiträge: n/a
Böse Unfall Firmenwagen

Moin Moin,
wie sieht es aus mit der privathaftung bei einem firmenwagen und Parkrempler, b.z.w. nicht grobe Fahrlässigkeit, generell bei kaskoschäden bei einfacher fahrlässigkeit.
wer muss zahlen?
Danke
doclinux
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 26.04.2006, 10:28
Unregistriert
Gast
 
Beiträge: n/a
AW: Unfall Firmenwagen

Zitat:
Zitat von Unregistriert
Moin Moin,
wie sieht es aus mit der privathaftung bei einem firmenwagen und Parkrempler, b.z.w. nicht grobe Fahrlässigkeit, generell bei kaskoschäden bei einfacher fahrlässigkeit.
wer muss zahlen?
Danke
doclinux
Es kommt auf deinen Arbeitsvertag an. Bei den meisten DL gibt es die Regelung der Selbstbeteiligung.
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 06.07.2006, 08:11
Unregistriert
Gast
 
Beiträge: n/a
AW: Unfall Firmenwagen

Zitat:
Zitat von Unregistriert
Es kommt auf deinen Arbeitsvertag an. Bei den meisten DL gibt es die Regelung der Selbstbeteiligung.

In der Regel ist es immer ratsam sofort die Polizei einzuschalten. Dabei spielt es keine Rolle wer den Unfall verursacht hat, auch wenn es ein Parkschaden ist der Fremdverursacht worde. Immer umgehend eine Schadensmeldung an die Firma.

So können Sie ganz böse Überraschungen vermeiden.
Ein ganz aktuelles Beispiel: Eine PR parkt auf einen Parkplatz ein, wird von einem jungen Mann ganz übel angemacht, das Fahrzeug wurde nicht beschädigt (Beide Autos) , die PR geht weg. Der junge Mann war in Begleitung. 7 Tage später hatte die PR eine Anhörung bei der Polizei, wegen Unfallflucht und fahrlässige Körperverletzung. Es kommt zur Verhandlung! Die PR hatte keine Zeugen, der junge Mann und seine Begleitung sind mit der Behauptung durch gekommen. Die PR muss für 8Monate den Füherschein abgeben und eine Geldstrafe von 3800,00 € bezahelen. Damit gilt sie als Vorbestraft und ist beruflich erledigt!
Fazit: Rufen Sie immer die Polizei.
Die Richterin hat ihr Urteil begründet: Als PR hätte sie wissen müssen, wie man sich zu Verhalten hat, und sie hat keine Zeugen.

So schnell kann es gehen!
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 
Themen-Optionen

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Gehe zu

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Unfall mit Fahrradfahrer Michaela Alle anderen Rechtsfragen 5 04.05.2006 15:45


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 07:46 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.7.0 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
Search Engine Friendly URLs by vBSEO 2.4.0
(c) 2005-2008 Recht1