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#1
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Unfall mit Fahrradfahrer
Hallo!
Ich hab mal eine Frage: Folgender Fall ist passiert. Ein Autofahrer fuhr aus einer Sackgasse langsam an die Hauptstraße heran. Er schaute dabei erst mal nach links, wo parkende Autos die Sicht einschränkten. Der Radweg ist ganz am Rand der Straße. Als er nach rechts schaute, war plötzlich ein Fahrradfahrer vor seinem Auto. Da das Auto noch leicht rollte, kippte der Fahrradfahrer vom Rad und verletzte sich leicht. Das Auto hat eine größere Beule. Der Fahrradfahrer möchte nun 35 Euro für eine neue Fahrrad-Felge. Aber hat der Fahrradfahrer nicht eine Mitschuld, da er von rechts kam? Eigentlich hätte er das Auto auch sehen müssen, da der Fahrradweg am Ende des Weges beginnt, weshalb das Auto komplett zu sehen war. Es war also nicht von Büschen o.ä. verdeckt. Es bestand kein Blickkontakt zwischen den beiden. Muss der Autofahrer den Schaden am Auto alleine tragen oder könnte er auch Schadensersatz fordern? Der Autofahrer wollte auch sofort Polizei und Krankenwagen holen, aber dies wollte der Radfahrer nicht. Zeugen gibt es leider auch keine... Wie verhält man sich nun in so einem Fall als Autofahrer? Ich hoffe, es kann mir jemand helfen, es ist sehr wichtig! Mit freundlichen Grüßen Michaela |
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#2
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AW: Unfall mit Fahrradfahrer
Warum hat der Autofahrer denn die Polizei nicht geholt? Nur weil der Radfahrer sagt, dass er das nicht will, heisst das doch nicht, dass man als Autofahrer die Polizei nicht holen darf. Der Autofahrer waere wohl gut beraten gewesen, die Polizei einzuschalten. So sieht das nun sehr schlecht aus.
Auto und Fahrrad ist fuer den Autofahrer immer eine unguenstige Konstellation, weil der Autofahrer als der Staerkere gilt, von dem deshalb mehr Ruecksicht abverlangt wird. Den Schaden am Auto ersetzt zu bekommen duerfte meiner Ansicht nach sehr schwierig werden. Der Autofahrer wird zum Beispiel schon grosse Probleme haben, nachvollziehbar zu erklaeren, warum er die Polizei nicht eingeschaltet hat, wenn er denn ein ganz unschuldiges Opfer der Umstaende war. Sorry, aber das wird schwierig zu erklaeren. Das soll nicht heissen, dass ich es nicht glaube, aber es wird schwierig, es ueberzeugend darzulegen. Und dann besteht beim Auto auch stets eine sogenannte Betriebsgefahr, die fast immer zu einer Mithaftung des Autofahrers fuehrt. |
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#3
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AW: Unfall mit Fahrradfahrer
Hallo Bernhard!
Danke für deine schnelle Antwort! Der Schaden am Auto ist eigentlich Nebensache. War eigentlich mehr interessehalber die Frage. Aber wie sieht es mit der Schadensbegleichung beim Radfahrer aus? Muss der Autofahrer den vollen Betrag zahlen? Es gibt keine Zeugen für den direkten Unfall, aber dass der Radfahrer von rechts kam, haben einige gesehen. Seine Frau fuhr sogar auf der anderen (richtigen) Straßenseite. Er hätte das Auto eigentlich auch sehen müssen, hatte keinerlei Blickkontakt zum Fahrer und scheint seinerseits wohl auch nicht aufgepasst zu haben, denn sonst hätte er vermutlich rechtzeitig angehalten. Der Autofahrer hat kein Problem damit sich an den Kosten für die Fahrradfelge zu beteiligen, nur den vollen Betrag möchte er auch nicht zahlen, da es für ihn wie ein Schuldeingeständnis wäre. Er sieht aber schon auch eine Mitschuld des Fahrradfahrers (zumal dieser ja auch keine Polizei wollte). Warum der Autofahrer keine Polizei geholt hat, kann ich jetzt auch nicht sagen. Stand wohl auch unter Schock. Sieht der Autofahrer die Sache denn nun völlig falsch, wenn er der Meinung ist, der Fahrradfahrer hat eine Mitschuld? Schließlich ist dieser auch an Verkehrsregeln gebunden, die er in diesem Fall ja auch missachtet hat. |
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#4
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AW: Unfall mit Fahrradfahrer
Um einen solchen geringen Betrag sollte man wohl lieber nicht lange streiten: Wenn es darum geht, ein Schuldeingestaendnis zu vermeiden, kann man doch einfach informell das Geld bar in die Hand druecken, oder, wenn man's gerne foermlich hat, schriftlich formulieren, dass man diese Zahlung ohne jede Anerkennung einer Rechtspflicht taetigt, und sich dies als Quittung fuer das erhaltene Geld unterschreiben lassen.
Eva-Kathinka. |
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#5
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AW: Unfall mit Fahrradfahrer
Hallo Eva-Kathinka!
Danke für deine Antwort, aber es ging nicht um den Geldbetrag an sich, sondern um die Rechtslage prinzipiell. Beide Parteien sind froh, dass nicht mehr passiert ist, aber der Radfahrer tut so, als sei der Autofahrer allein Schuld, und das sehen wir anders. Mehr wollte ich nicht wissen, der Geldbetrag ist unerheblich. Mfg Michaela |
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#6
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AW: Unfall mit Fahrradfahrer
Noch ein Fallbeispiel zu einem Unfall mit Radfahrern:
Ein Autofahrer fährt auf ein Stoppschild zu und hält ordnungsgemäß. Da die Haltelinie allerdings recht weit hinten ist, ist die Kreuzung nicht einsehbar. Deshalb tastet er sich in die Kreuzung hinein. Er muss so weit vorfahren, bis die Fahrzeugnase auf dem Radweg steht um nach links zu sehen(um nach rechts zu sehen hätte er noch weiter vorfahren müssen,da die Sicht nach rechts immernoch blockiert war). Plötzlich fährt ein Radfahrer mit einer weiteren Person auf dem Gepäckträger von links gegen den Kotflügel verbeult diesen und zerkratzt die Motorhaube, weil er darüber rutscht - er fuhr also links und beförderte eine weitere Person unerlaubterweise auf dem Gepäckträger. Beiden Radfahrern ist nichts passiert. Lediglich die Felge des Vorderreifens ist verbogen. Es gibt mehrere Zeugen. Wer muss nun den Schaden am Auto, sowie am Fahrrad begleichen? |