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| Erbrecht Wer erbt?, Pflichtteil, Lebensversicherung,... |
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#1
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Unehelich erbberechtigt
Folgende Sachlage: Tochter wurde 1952 unehelich gezeugt(geboren). Der Vater ist nun verstorben, hat aber seinen ehelichen Sohn als Alleinerben eingesetzt.
Frage: Ist die Tochter erbberechtigt? Der Sohn hat das Erbe angenommen. Wenn ja, wie kann man herausfinden was die Erbmasse beinhaltet? Der Sohn wäre ja auskunftspflichtig; aber kann man dem glauben? Wie könnte man im Fall der Erbberechtigung den Pflichtteil herausfinden bzw. beanspruchen? Für eine kompetente Auskunft danke ich im voraus.....Hardy |
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#2
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AW: Unehelich erbberechtigt
Gibt es noch eine Ehefrau, die dann mit berücksichtigt werden muss, um den Pflichtteil zu berechnen?
Pflichteilberechtigte wenden sich an den Erben und fordern dort den Pflichtteil. Über ein Nachlassverzeichnis bitte hier nachlesen: http://www.erbrecht-heute.de/Nachlassverzeichnis.html
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Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern Wahrsager |
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#3
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AW: Unehelich erbberechtigt
Danke für die schnelle Antwort.
Die Ehefrau ist schon verstorben, aber es gibt evtl. noch 2 weitere eheliche Söhne, die evtl. auch den Pflichtteil fordern. Die Schwierigkeit ist, daß bisher Kein Kontakt seitens der unehelichen Tochter zu den Brüdern bestand bzw. besteht. Wie kann man denn feststellen, ob in den letzten Jahren evtl. Schenkungen an den Alleinerben stattgefunden haben? Viele Grüße...Hardy |
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#4
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AW: Unehelich erbberechtigt
Zuerst sollten die gesetzliche Erben geklärt werden um die Erbanteile auszurechnen. Hieraus ergibt sich der Pflichtteil der einzelnen enterbten.
Ob alles im Nachlassverzeichnis enthalten ist, kann schwer geprüft werden. Es besteht ein Anspruch auf Versicherung der Vollständigkeit des Nachlassverzeichnisses an Eides Statt. Der Erbe muss es unterzeichnen. Es kann auch ein notarielles Nachlassverzeichnis gefordert werden. http://pflichtteil-erbrecht.info/cat...teil-ratgeber/
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Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern Wahrsager |
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