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Erbrecht Wer erbt?, Pflichtteil, Lebensversicherung,...

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  #1  
Alt 10.08.2011, 20:39
hartmudk hartmudk ist offline
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Beiträge: 16
hartmudk befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Unehelich erbberechtigt

Folgende Sachlage: Tochter wurde 1952 unehelich gezeugt(geboren). Der Vater ist nun verstorben, hat aber seinen ehelichen Sohn als Alleinerben eingesetzt.
Frage: Ist die Tochter erbberechtigt? Der Sohn hat das Erbe angenommen. Wenn ja, wie kann man herausfinden was die Erbmasse beinhaltet? Der Sohn wäre ja auskunftspflichtig; aber kann man dem glauben? Wie könnte man im Fall der Erbberechtigung den Pflichtteil herausfinden bzw. beanspruchen?

Für eine kompetente Auskunft danke ich im voraus.....Hardy
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  #2  
Alt 11.08.2011, 11:08
Wahrsager Wahrsager ist offline
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Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.872
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Unehelich erbberechtigt

Gibt es noch eine Ehefrau, die dann mit berücksichtigt werden muss, um den Pflichtteil zu berechnen?

Pflichteilberechtigte wenden sich an den Erben und fordern dort den Pflichtteil.

Über ein Nachlassverzeichnis bitte hier nachlesen:

http://www.erbrecht-heute.de/Nachlassverzeichnis.html
__________________
Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern
Wahrsager
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  #3  
Alt 11.08.2011, 14:59
hartmudk hartmudk ist offline
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Registriert seit: 19.10.2010
Beiträge: 16
hartmudk befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Unehelich erbberechtigt

Danke für die schnelle Antwort.
Die Ehefrau ist schon verstorben, aber es gibt evtl. noch 2 weitere eheliche Söhne, die evtl. auch den Pflichtteil fordern. Die Schwierigkeit ist, daß bisher Kein Kontakt seitens der unehelichen Tochter zu den Brüdern bestand bzw. besteht. Wie kann man denn feststellen, ob in den letzten Jahren evtl. Schenkungen an den Alleinerben stattgefunden haben?

Viele Grüße...Hardy
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  #4  
Alt 11.08.2011, 17:22
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.872
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AW: Unehelich erbberechtigt

Zuerst sollten die gesetzliche Erben geklärt werden um die Erbanteile auszurechnen. Hieraus ergibt sich der Pflichtteil der einzelnen enterbten.

Ob alles im Nachlassverzeichnis enthalten ist, kann schwer geprüft werden.

Es besteht ein Anspruch auf Versicherung der Vollständigkeit des Nachlassverzeichnisses an Eides Statt. Der Erbe muss es unterzeichnen.
Es kann auch ein notarielles Nachlassverzeichnis gefordert werden.

http://pflichtteil-erbrecht.info/cat...teil-ratgeber/
__________________
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Wahrsager
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unehelich erbberechtigt


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