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#1
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Undichtes Aquarium
Für die Beantwortung folgender Fragen zu folgendem Sachverhalt wäre ich Ihnen sehr dankbar!
Ein Aquarianer(A) hat ein altes undichtes Aquarium und bestellt bei einem Glaser(G) ein neues, analog dem alten aufgebautes Aquarium als Einzelanfertigung. Bei Lieferung des Aquariums stellt A fest, daß gegenüber dem alten Aquarium 2 Versteifungselemente fehlen. G meint, diese seien nicht notwendig. A richtet das Aquarium anschließend ein und es stellte sich schon am ersten Tag nach dem Wasser einfüllen heraus, daß das neue Aquarium an zwei Stellen undicht ist. G bietet Reparatur an, wozu das 600 Liter fassende Aquarium komplett geleert werden muß. Aufwand für das Leeren und wieder Füllen = zwei komplette Tage. A akzeptiert. Nach dem Wiederbefüllen leckt eine der beiden Reparaturstellen erneut, doch so wenig, daß A in Eigenregie und einem Tag Aufwand Flicken kann. Nach einigen Wochen tritt ein heftiger Wasserstrahl an einer Fuge aus, die durch die fehlenden Versteifungselemente besonders belastet ist. Deshalb wird der Wasserspiegel bis auf 1/4 abgesenkt, die Fuge von G repariert, d.h. nur von innen verschmiert und die zwei Versteifungselemente werden von G eingebaut. Nach einigen Tagen tritt wieder Wasser aus der Fuge aus, weshalb G auf Verlangen von A den oberen Teil der offensichtlich überdehnten Fuge komplett entfernt und neu verfugt. Zwei Tage danach kommt aus dem unteren Teil der Fuge wieder Wasser und eines der ersten Lecks vom Anfang fängt auch wieder zu tropfen an. A, der sich mit Glaskleben auskennt, vermutet, daß alle oder einige Glaskanten vor dem Kleben nicht richtig vorbereitet (d.h. gereinigt und entfettet) wurden. Bei den Reparaturversuchen wurde von der Frau von A auch eine sehr oberflächliche Arbeitsweise von G beobachtet. Durch die vielen Wasseraustritte ist der Unterbau des Aquariums inzwischen teilweise aufgequollen und unansehnlich geworden und müßte für mehrere 100 € saniert werden. Die Fragen: - Kann A das Aquarium gegen 100% Gelderstattung wieder an G zurückgeben? - Kann A darüber hinaus Schadenersatz fordern? - Ist folgende Variante denkbar?: G klebt das Aquarium komplett neu und verpflichtet sich innerhalb der nächsten 2 Jahre, bei erneuter Undichtigkeit für die bedingungslose Rücknahme gegen 100% Geld zurück plus 500 € Entschädigungsleistung. Besten Dank im voraus! Micha19 Geändert von Micha19 (20.09.2011 um 07:37 Uhr). |
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#2
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AW: Undichtes Aquarium
Es wurde ein Werkvertrag geschlossen. Geregelt ist es im BGB § 631 - § 651
Schlecht ist, wenn man selbst versucht zu reparieren. Hier besonders, da bereits schadhafte Stellen vorhanden waren. Es könnte nun ausgesagt werden, weitere Schäden sind durch Eigenverschulden aufgetreten.
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Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern Wahrsager |
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#3
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AW: Undichtes Aquarium
Anhand der Sachlage ist es völlig ausgeschlossen, daß die Schäden durch Eigenverschulden entstanden sind. Deshalb nochmals die Frage: Ist folgende Variante denkbar?: G klebt das Aquarium komplett neu und verpflichtet sich innerhalb der nächsten 2 Jahre, bei erneuter Undichtigkeit für die bedingungslose Rücknahme gegen 100% Geld zurück plus 500 € Entschädigungsleistung. Die Vereinbarung der zusätzlichen Entschädigungsleistung soll G zu solider Arbeit motivieren.
Danke im voraus. Micha19 |
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#4
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AW: Undichtes Aquarium
Zitat:
Die Sachlage ist, es wurde durch A eine Klebung durchgeführt. Hiermit kann die Gewährleistung aufgehoben sein, der G kann aus der Mangelbeseitigung heraus sein. Wenn ich G wäre, würde ich jede Mangelbeseitigung deshalb ablehnen! ![]() Zitat:
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Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern Wahrsager |
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#5
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AW: Undichtes Aquarium
Angenommen, G möchte von einem Sachverständigen des Klebstoffherstellers die Fugen begutachten lassen um herauszufinden, was die Ursache für die Lecks sind. Die Überprüfung soll bei G stattfinden. Dazu muß A das Aquarium wieder leer machen und G holt es wieder ab. Doch die zwei von G dazu beauftragten Mitarbeiter sind mit dem Transport überfordert, so daß sie sich entscheiden, daß Aquarium zu zerschneiden um dann die Einzelteile transportieren zu können. Dabei werden auch die Fugen zerstört, die begutachtet werden sollen!
Was ändert sich jetzt an der rechtlichen Lage insbesondere für A, d.h. hat A jetzt andere Rechte? Welche Konsequenzen hat das Zerstören des Beweisobjektes durch die Mitarbeiter von G für G selbst? Nochmals besten Dank im voraus! Micha19 |
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#6
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AW: Undichtes Aquarium
An der rechtlichen Lage ändert sich nichts!
Es wird durch die Zerstörung schwieriger ein sachliches Gutachten zu erstellen. G wird sich hüten das Aquarium zu zerstören. Er wird beweisen wollen, dass seine Arbeit mangelfrei ist. Wenn seine Mitarbeiter es nicht transportieren können, dann ist es Angelegenheit des G. Er wird den Gutachter dahin bestellen, wo das Aquarium steht. Es wurde ein Werkvertrag geschlossen, diesen regelt das BGB, wie oben angeführt. Warum lesen Sie nicht die angegebenen §§ des BGB? http://www.gidf.de/ Dort steht bestimmt auch, wenn die Leistung mit Nachbesserung nicht erbracht wird, hat der Werkunternehmer die Sache zurückzunehmen. Sie müssten beweisen, dass Mangel vorliegen die der G zu verantworten hat. Ich als Gutachter benötigt den Auftragsumfang. Am Besten ist der schriftlich formulierte Auftrag. Der Rest kann aus dem Kleber, der Konstruktion erkannt werden. Welcher Druck an welchen Stellen entsteht, geht aus der Physik hervor. Hiernach erfolgt eine Klebung! Es können durch Eigenverschulden Spannungen in der Klebung auftreten. Spannungen können auftreten, wenn das Aquarium nur drei Auflagepunkte hatte und dann gefüllt worden ist. Ein Sachverständiger wird auch dies erkennen.
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Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern Wahrsager Geändert von Wahrsager (29.09.2011 um 13:48 Uhr). |
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#7
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AW: Undichtes Aquarium
Zitat:
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Was kann A jetzt tun? Nochmals danke! Micha19 |
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#8
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AW: Undichtes Aquarium
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Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern Wahrsager |
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