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  #1  
Alt 20.09.2011, 07:34
Micha19 Micha19 ist offline
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Micha19 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Undichtes Aquarium

Für die Beantwortung folgender Fragen zu folgendem Sachverhalt wäre ich Ihnen sehr dankbar!

Ein Aquarianer(A) hat ein altes undichtes Aquarium und bestellt bei einem Glaser(G) ein neues, analog dem alten aufgebautes Aquarium als Einzelanfertigung. Bei Lieferung des Aquariums stellt A fest, daß gegenüber dem alten Aquarium 2 Versteifungselemente fehlen. G meint, diese seien nicht notwendig. A richtet das Aquarium anschließend ein und es stellte sich schon am ersten Tag nach dem Wasser einfüllen heraus, daß das neue Aquarium an zwei Stellen undicht ist. G bietet Reparatur an, wozu das 600 Liter fassende Aquarium komplett geleert werden muß. Aufwand für das Leeren und wieder Füllen = zwei komplette Tage. A akzeptiert. Nach dem Wiederbefüllen leckt eine der beiden Reparaturstellen erneut, doch so wenig, daß A in Eigenregie und einem Tag Aufwand Flicken kann. Nach einigen Wochen tritt ein heftiger Wasserstrahl an einer Fuge aus, die durch die fehlenden Versteifungselemente besonders belastet ist. Deshalb wird der Wasserspiegel bis auf 1/4 abgesenkt, die Fuge von G repariert, d.h. nur von innen verschmiert und die zwei Versteifungselemente werden von G eingebaut. Nach einigen Tagen tritt wieder Wasser aus der Fuge aus, weshalb G auf Verlangen von A den oberen Teil der offensichtlich überdehnten Fuge komplett entfernt und neu verfugt. Zwei Tage danach kommt aus dem unteren Teil der Fuge wieder Wasser und eines der ersten Lecks vom Anfang fängt auch wieder zu tropfen an. A, der sich mit Glaskleben auskennt, vermutet, daß alle oder einige Glaskanten vor dem Kleben nicht richtig vorbereitet (d.h. gereinigt und entfettet) wurden. Bei den Reparaturversuchen wurde von der Frau von A auch eine sehr oberflächliche Arbeitsweise von G beobachtet. Durch die vielen Wasseraustritte ist der Unterbau des Aquariums inzwischen teilweise aufgequollen und unansehnlich geworden und müßte für mehrere 100 € saniert werden.

Die Fragen:
- Kann A das Aquarium gegen 100% Gelderstattung wieder an G zurückgeben?
- Kann A darüber hinaus Schadenersatz fordern?
- Ist folgende Variante denkbar?: G klebt das Aquarium komplett neu und verpflichtet sich innerhalb der nächsten 2 Jahre, bei erneuter Undichtigkeit für die bedingungslose Rücknahme gegen 100% Geld zurück plus 500 € Entschädigungsleistung.

Besten Dank im voraus!

Micha19

Geändert von Micha19 (20.09.2011 um 07:37 Uhr).
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  #2  
Alt 26.09.2011, 19:07
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AW: Undichtes Aquarium

Es wurde ein Werkvertrag geschlossen. Geregelt ist es im BGB § 631 - § 651

Schlecht ist, wenn man selbst versucht zu reparieren. Hier besonders, da bereits schadhafte Stellen vorhanden waren. Es könnte nun ausgesagt werden, weitere Schäden sind durch Eigenverschulden aufgetreten.
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  #3  
Alt 27.09.2011, 11:22
Micha19 Micha19 ist offline
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Micha19 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Undichtes Aquarium

Anhand der Sachlage ist es völlig ausgeschlossen, daß die Schäden durch Eigenverschulden entstanden sind. Deshalb nochmals die Frage: Ist folgende Variante denkbar?: G klebt das Aquarium komplett neu und verpflichtet sich innerhalb der nächsten 2 Jahre, bei erneuter Undichtigkeit für die bedingungslose Rücknahme gegen 100% Geld zurück plus 500 € Entschädigungsleistung. Die Vereinbarung der zusätzlichen Entschädigungsleistung soll G zu solider Arbeit motivieren.

Danke im voraus.

Micha19
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  #4  
Alt 27.09.2011, 13:08
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AW: Undichtes Aquarium

Zitat:
Zitat von Micha19
Anhand der Sachlage ist es völlig ausgeschlossen, daß die Schäden durch Eigenverschulden entstanden sind.
Es müsste ein Sachverständiger ein Gutachten erstellen, welches auch bei Gericht anerkannt wird.

Die Sachlage ist, es wurde durch A eine Klebung durchgeführt. Hiermit kann die Gewährleistung aufgehoben sein, der G kann aus der Mangelbeseitigung heraus sein.
Wenn ich G wäre, würde ich jede Mangelbeseitigung deshalb ablehnen!

Zitat:
Zitat von Micha19
Ist folgende Variante denkbar?: G klebt das Aquarium komplett neu und verpflichtet sich innerhalb der nächsten 2 Jahre, bei erneuter Undichtigkeit für die bedingungslose Rücknahme gegen 100% Geld zurück plus 500 € Entschädigungsleistung. Die Vereinbarung der zusätzlichen Entschädigungsleistung soll G zu solider Arbeit motivieren.
Diese Vereinbarung ist möglich, wenn G zustimmt. Jedoch wäre G dumm sich nun darauf einzulassen. Ansonsten s. o..
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  #5  
Alt 29.09.2011, 09:57
Micha19 Micha19 ist offline
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Micha19 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Undichtes Aquarium

Angenommen, G möchte von einem Sachverständigen des Klebstoffherstellers die Fugen begutachten lassen um herauszufinden, was die Ursache für die Lecks sind. Die Überprüfung soll bei G stattfinden. Dazu muß A das Aquarium wieder leer machen und G holt es wieder ab. Doch die zwei von G dazu beauftragten Mitarbeiter sind mit dem Transport überfordert, so daß sie sich entscheiden, daß Aquarium zu zerschneiden um dann die Einzelteile transportieren zu können. Dabei werden auch die Fugen zerstört, die begutachtet werden sollen!

Was ändert sich jetzt an der rechtlichen Lage insbesondere für A, d.h. hat A jetzt andere Rechte? Welche Konsequenzen hat das Zerstören des Beweisobjektes durch die Mitarbeiter von G für G selbst?

Nochmals besten Dank im voraus!

Micha19
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  #6  
Alt 29.09.2011, 13:46
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AW: Undichtes Aquarium

An der rechtlichen Lage ändert sich nichts!

Es wird durch die Zerstörung schwieriger ein sachliches Gutachten zu erstellen. G wird sich hüten das Aquarium zu zerstören. Er wird beweisen wollen, dass seine Arbeit mangelfrei ist.

Wenn seine Mitarbeiter es nicht transportieren können, dann ist es Angelegenheit des G. Er wird den Gutachter dahin bestellen, wo das Aquarium steht.

Es wurde ein Werkvertrag geschlossen, diesen regelt das BGB, wie oben angeführt. Warum lesen Sie nicht die angegebenen §§ des BGB?
http://www.gidf.de/

Dort steht bestimmt auch, wenn die Leistung mit Nachbesserung nicht erbracht wird, hat der Werkunternehmer die Sache zurückzunehmen.

Sie müssten beweisen, dass Mangel vorliegen die der G zu verantworten hat.

Ich als Gutachter benötigt den Auftragsumfang. Am Besten ist der schriftlich formulierte Auftrag. Der Rest kann aus dem Kleber, der Konstruktion erkannt werden. Welcher Druck an welchen Stellen entsteht, geht aus der Physik hervor. Hiernach erfolgt eine Klebung!
Es können durch Eigenverschulden Spannungen in der Klebung auftreten. Spannungen können auftreten, wenn das Aquarium nur drei Auflagepunkte hatte und dann gefüllt worden ist. Ein Sachverständiger wird auch dies erkennen.
__________________
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Wahrsager

Geändert von Wahrsager (29.09.2011 um 13:48 Uhr).
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  #7  
Alt 30.09.2011, 07:58
Micha19 Micha19 ist offline
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Micha19 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Undichtes Aquarium

Zitat:
Es wurde ein Werkvertrag geschlossen, diesen regelt das BGB, wie oben angeführt. Warum lesen Sie nicht die angegebenen §§ des BGB?
Diese habe ich gelesen, doch m.E. sind die §§ in der aktuellen Situation nicht ausreichend.

Zitat:
G wird sich hüten das Aquarium zu zerstören. Er wird beweisen wollen, dass seine Arbeit mangelfrei ist.
Ja, theoretisch. Doch in der Realität ist die Geschichte wirklich so abgelaufen. A vermutet, daß G mit Absicht nur 2 Mitarbeiter geschickt hat, denn es war anhand der bekannten Gegebenheiten nahezu unmöglich, das Aquarium mit 2 erwachsenen Männern als Ganzes schadlos aus der Wohnung bis zum Fahrzeug zu transportieren. Die zwei Männer kamen an, haben einen kurzen, efolglosen Hebeversuch gemacht und anschließend unverzüglich damit begonnen, das Aquarium zu zerlegen. Hingegen bei der Lieferung des Aquariums hat G 4 Personen für den Weg vom Transportfahrzeug zur Wohnung gefordert. Realisiert wurde der Antransport dann schließlich sogar mit 3 kräftigen Männern + zwei Frauen.

Zitat:
Sie müssten beweisen, dass Mangel vorliegen die der G zu verantworten hat.
Das ist nunmehr schwierig oder fast unmöglich, denn das Objekt hat G zerstört.

Zitat:
Es können durch Eigenverschulden Spannungen in der Klebung auftreten. Spannungen können auftreten, wenn das Aquarium nur drei Auflagepunkte hatte und dann gefüllt worden ist. Ein Sachverständiger wird auch dies erkennen.
Wie soll ein Sachverständiger den Ursprungszustand der Auflagefläche beurteilen können, nachdem er ja jetzt nur den durch das Auslaufen des Aquariums aufgequollenen und damit verworfenen und verzogenen Unterbau vorfindet?

Was kann A jetzt tun?

Nochmals danke!

Micha19
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  #8  
Alt 30.09.2011, 10:30
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AW: Undichtes Aquarium

Zitat:
Zitat von Micha19
Diese habe ich gelesen, doch m.E. sind die §§ in der aktuellen Situation nicht ausreichend.
Es sind doch eindeutige Aussagen: BGB § 633 Sach- und Rechtsmangel, BGB § 634 Rechte des Bestellers bei Mängeln.


Zitat:
Zitat von Micha19
Ja, theoretisch. Doch in der Realität ist die Geschichte wirklich so abgelaufen. A vermutet, daß G mit Absicht nur 2 Mitarbeiter geschickt hat, denn es war anhand der bekannten Gegebenheiten nahezu unmöglich, das Aquarium mit 2 erwachsenen Männern als Ganzes schadlos aus der Wohnung bis zum Fahrzeug zu transportieren. Die zwei Männer kamen an, haben einen kurzen, efolglosen Hebeversuch gemacht und anschließend unverzüglich damit begonnen, das Aquarium zu zerlegen. Hingegen bei der Lieferung des Aquariums hat G 4 Personen für den Weg vom Transportfahrzeug zur Wohnung gefordert. Realisiert wurde der Antransport dann schließlich sogar mit 3 kräftigen Männern + zwei Frauen.
Zitat:
Zitat von Micha19
Das ist nunmehr schwierig oder fast unmöglich, denn das Objekt hat G zerstört.
Wenn es sich tatsächlich so abgespielt hat, dann verlangt man entsprechend dem BGB die Erfüllung oder tritt vom Vertrag zurück.

Zitat:
Zitat von Micha19
Wie soll ein Sachverständiger den Ursprungszustand der Auflagefläche beurteilen können, nachdem er ja jetzt nur den durch das Auslaufen des Aquariums aufgequollenen und damit verworfenen und verzogenen Unterbau vorfindet?
Nach BGB wird nun kein Gutachten mehr erforderlich, wenden Sie BGB § 634 an.
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