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Umwidmung (Funktionsänderung) Garage zu Praxis
Hallo, wer kann mir eventuell helfen?
Auf dem Grundstück meiner Großmutter in NRW wurde Anfang /Mitte der 90er eine ehemalige Garade aus Backstein, die direkt neben dem eigentlichen Wohngebäude stand (und noch immer dort steht), umgebaut und zu einer Praxis gemacht. Dadurch konnte die bereits bestehende Praxis im Wohngebäude vergrößert werden. Nun kam ein Brief vom Bauamt, damals hätte wohl keine Baugenehmigung für diese Maumaßnahme vorgelegen, wodurch diese Umwidmung - von Garage zu Praxis - nicht zulässig war. Die Baumaßnahme damals beinhaltete einen Rückbau des Garagentores, Schließung dieser Öffnung mit Backsteinen und Einbau von zwei Fenstern. Die Frage ist nun wie man mit einem solchen Vorwurf umgeht? Bzw eine solche Diskussion nach mittlerweilen fast 20Jahren überhaupt rechtens ist... Vielen Dank für Eure Beiträge! |
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AW: Umwidmung (Funktionsänderung) Garage zu Praxis
Eine Garage ist ein Nebengebäude für das Unterstellen von Pkws.
Hierfür entfallen div. Bauvorschriften gegenüber Wohn- oder Geschäftsgebäude. Eine Garage kann z. B. an der Grundstücksgrenze stehen, ein Wohngebäude evtl nicht und es sind Abstandsflächen einzuhalten. Der Umbau wurde nicht genehmigt und es liegt mit der Nutzungsänderung eine nicht genehmigte Baulichkeit vor. Auch langes Warten heilt den Bau nicht, er ist eben illegal bis zur Heilung. |
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