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Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,...

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  #1  
Alt 08.06.2009, 13:25
Himmi1 Himmi1 ist offline
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Registriert seit: 31.05.2009
Beiträge: 1
Himmi1 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Umwandlung Einfahrt in Garten

Hallo,
folgender Sachverhalt:

Nachbar A und Nachbar B wohnen in nebeneinanderliegenden Doppelhäusern und teilen sich eine gemeinsame gepflasterte Einfahrt (ca 6 M breit und 9 M lang und lt. Lageplan des Grundstücks hälftig zwischen den Nachbarn aufgeteilt).

Nachbar B hat einen sehr kleinen Garten und einen ungenutzten Vorgarten und möchte seinen Vorgarten in Parkplätze für seine beiden Autos umwandeln und einen großen Teil seiner Einfahrt (ca 3 m breit, 7 m lang) in einen Garten umwandeln, der eingezäunt wird, damit seine Hunde und sein Kind nicht auf die Straße laufen.

Folgende Fragen:

1. Darf Nachbar B die Einfahrt in Garten umwandeln ?
2. Darf Nachbar B ohne Zustimmung von Nachbar A einfach einen Zaun errichten und wenn ja, wie hoch darf der Zaun maximal sein ?
3. Muß Nachbar B sicherstellen, dass beim Errichten des Gartens, die Pflasterung der Einfahrt von Nachbar A stabil bleibt (bspw: durch Setzen von Kantensteinen) ?
4. Muß beim Bepflanzen des Gartens etwas beachtet werden ?

Gruß und Danke
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  #2  
Alt 15.06.2009, 13:26
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.800
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Umwandlung Einfahrt in Garten

Wenn keine Grunddienstbarkeit oder Baulast auf den Fahrstreifen besteht, dann kann der Nachbar mit seinem Garten machen was er will.
Wenn das Nachbarschaftsrecht Ihres Bundeslandes Sie als Einfriedenden bestimmt, dann müssen Sie die Einfriedung setzen.
Einfriedungen, Aussehen und Höhe, schreibt evtl das Nachbarschaftsrecht vor. Auch kann die Ortssatzung eine Aussage treffen. Einige Ortssatzungen lassen Einfriedungen vor dem Haus nicht zu.
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Stichworte
einfahrt, garten, umwandlung


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