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#1
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Umverlegung Leitung-wer muss sich kümmern?
Guten Tag,
folgender Sachverhalt: Verkäufer A teilt sein Grundstück und verkauft - 1 Grundstück mit Altbau (Pfeiffenstiehlgrundstück) - 1 Grundstück zur Bebauung Herr B kauft Grundstück mit Altbau (Pfeiffenstiehlgrundstück). Herr C kauft ca. 2 Monate später das Grundstück zur Bebauung, mit eingetragener Baulast in der Wegerecht und Leitungen für Herrn B eingetragen sind (Leitungen laufen unter dem Weg in der Baulast). Bei Bauaushub wird festgestellt, dass die Wasserleitung NICHT in der Baulast verläuft. Diese muss nun umverlegt werden. WER ist nun dafür zuständig bzw. muss die Umverlegung bezahlen? Es wäre toll, wenn ich hierzu eine "rechtskräftige" Antwort bekommen könnte, da wir uns alle gerne gütlich einigen möchten. Herzlichen Dank und bei weiteren Fragen stehe ich gerne bereit. -anita- |
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#2
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AW: Umverlegung Leitung-wer muss sich kümmern?
Ist es eine Baulast, dann haben die Eigentümer untereinander kein Rechtsverhältnis. Dann muss man sich an die Baubehörde wenden.
Ist es ein Grunddienstbarkeit, dann ist es privatrechtlich. Es sind Altlasten und das Leitungsrecht wurde erst mit Grundstücksteilung erteilt. Ich kenne dies so, es trägt der die Kosten, dem sie jetzt stören. Dies gilt solange bis diese Leitungen defekt sind und erneuert werden müssen. Wenn eine gütliche Einigung vorgesehen ist, dann trifft man sich auf halben Weg! |
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#3
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AW: Umverlegung Leitung-wer muss sich kümmern?
Hallo Wahrsager,
erst mal dankeschön für die Antwort. Leider ist mir das nicht so wirklich klar. Im Kaufvertrag steht, dass alle Leitungen in der Baulast verlaufen. Es hat sich nun aber herausgestellt, dass die Wasserleitung NICHT in der Baulast verläuft. Au dem eigenen Grundstück spielt das ja keine Rolle, aber auf dem Fremdgrundstück. Darum die Frage WER eine Umverlegungzahlen muss. Bisher sind wir davon ausgegangen dass dies der VERKÄUFER zahlen muss, der dies verschwiegen hat, aber ist das auch so? Bzw. WER muss sich generell um eine Umverlegung kümmern? Muss sich nicht der "Späterkäufer" des Bebauungsgrundstückes über dessen Grundstück diese Leitung läuft mit dem VERKÄUFER auseinandersetzen? Viell. können Sie mir hierzu nochmals Auskunft geben? Herzlichen Dank! LG -anita- |
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#4
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AW: Umverlegung Leitung-wer muss sich kümmern?
...noch eine weitere Anmerkung:
Zitat: "Es sind Altlasten und das Leitungsrecht wurde erst mit Grundstücksteilung erteilt. Ich kenne dies so, es trägt der die Kosten, dem sie jetzt stören. Dies gilt solange bis diese Leitungen defekt sind und erneuert werden müssen. " Darin sehen wir das Problem. WENN die Leitung dann mal kaputt geht, dann zahlt sicherlich NICHT die Versicherung denn die Leitung liegt ja auf dem Fremdgrundstück. Aus diesem Grund soll umverlegt werden, dass die Leitung wie im Vertrag stehend in der Baulast verläuft. Ich hoffe mein Anliegen ist einigermassen verständlich... -anita- |
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#5
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AW: Umverlegung Leitung-wer muss sich kümmern?
Man muss sich mit der Bezeichnung Baulast und Grunddienstbarkeit auseinandersetzen. Es hört sich kompliziert an, ist es aber nicht.
Die Baulast ist eine Eintragung in das Baulastenverzeichnis. Das Baulastenverzeichnis wird beim Bauamt geführt. Die Baulast ist eine Heilung eines Grundstücks und ist eine baurechtliche Vereinbarung zwischen dem Bauamt und den Nachbarn. Wenn A eine Leitung auf Grundstück B verlegen will und es soll eine Baulast eingetragen werden, dann schließt B mit dem Bauamt einen Vertrag, also nicht der, der die Leitung benötigt. Wie zu erkennen, hat A keinen Vertrag abgeschlossen. A kann nun diese Leitung verlegen. Gibt es zwischen den Nachbarn Schwierigkeiten mit dieser Leitung, dann muss man sich an das Bauamt werden. A und B haben kein Vertragsverhältnis. Wird die Leitung nicht mehr benötigt, dann wird diese aus dem Baulastenverzeichnis ausgetragen. Dies entscheiden nicht die Nachbarn untereinander, sondern das Bauamt. Wurde das Leitungsrecht ins Grundbuch eingetragen, dann sind beide Nachbarn Vertragspartner und nicht das Bauamt. A kann bei B eine Leitung verlegen. Gibt es Streitigkeiten, dann müssen A und B sich einigen. Hier kann jedoch, nur mit Zustimmung des A das Leitungsrecht aus dem Grundbuch ausgetragen werden. Wie ist vertraglich festgelegt, der Ort der Leitungsverlegung. Besteht eine Baulast oder Grunddienstbarkeit, dann zahlt der die Kosten, der die Umlegung benötigt. Hier dann C, ihm stören die Leitungen. § 1023 BGB, Verlegung der Ausübung Ansonsten B, § 1004 BGB Mit einer Versicherung hat es nichts zu tun. Hier sollte jedoch geklärt werden, ob die Leitungen außerhalb des Gebäudes auf dem Grundstück und auf dem Nachbargrundstück versichert sind. |
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#6
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AW: Umverlegung Leitung-wer muss sich kümmern?
Wahrsager, herzlichen Dank für die ausführliche Antwort, das hat mir sehr gefholfen.
LG -anita- |
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