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Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,...

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  #1  
Alt 13.07.2010, 12:57
schneewittchen schneewittchen ist offline
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Registriert seit: 13.07.2010
Beiträge: 3
schneewittchen befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Umsturzgefahr eines Baumes auf ein angrenzendes Wohngebäude

Auf dem benachbarten Grundstück befinden sich 3 Fichten im Abstand von 0,5 - 2m zu unserem Grundstück und zum Haus. Die Höhe betragt ca.30 m. Da diese Bäume schon sehr alt sind und bekanntlicherweise bei Stürmen gerne fallen haben wir den Nachbarn gebeten diese zu entfernen ( pers. Bitte, Schiedsmann ) ohne Erfolg. Zudem nehmen sie uns jegliches Tageslicht, wir müssen immer künstlich beleuchten. Das nebenbei erwähnt. Nachdem gestrigen Orkan sind 2 der Bäume schief. Ein weiterer Versuch mit dem Nachbarn zu sprechen und ihn um Beseitigung zu bitten scheiterte abermals. ( Er sieht keine veranlassung und versteht auch gar nicht warum ich mich so aufrege ) Auch ein Anruf bei der Stadt führte zu nichts. Sie sei dafür nicht zuständig. Es kann doch nicht sein, dass ich hinnehmen muss, dass die Bäume auf unser Haus kippen???? Was kann ich tun?? Um eine Antwort wäre ich sehr dankbar....

S
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  #2  
Alt 13.07.2010, 22:25
Tüdel Tüdel ist offline
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Registriert seit: 04.03.2009
Beiträge: 19
Tüdel befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Umsturzgefahr eines Baumes auf ein angrenzendes Wohngebäude

Hallo Schneewittchen, ich habe das selbe Problem. Zumal es im Schadensfall wohl heißt, es sei höhere gewalt gewesen, außer der Besitzer der Bäume wußte nachweislich von der drohenden Gefahr. Ein Baum war im letzen Sturm schon abgeknickt. Aber wenn zwei Bäume bereits schief stehen, ist wohl von einer Gefahr auszugehen, da Fichten Flachwurzler sind. Die Verankerung ist dann nicht mehr gegeben. Vg
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  #3  
Alt 14.07.2010, 07:09
schneewittchen schneewittchen ist offline
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Registriert seit: 13.07.2010
Beiträge: 3
schneewittchen befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Umsturzgefahr eines Baumes auf ein angrenzendes Wohngebäude

Hallo Tüdel, aber was heißt "wußte nachweislich von der Gefahr"? Wir haben ihn mehrmals drauf aufmerksam gemacht auch über den Schiedsmann. Er ignoriert alles und behauptet das wäre nicht so, alles sei ok... ich finde dieses Verhalten absolut ignorant und vor allem unverantwortlich, aber noch schlimmer eigentlich ist, dass man einfach nichts machen kann!!!!!!
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  #4  
Alt 16.07.2010, 11:02
Wahrsager Wahrsager ist offline
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Registriert seit: 14.11.2005
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Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Umsturzgefahr eines Baumes auf ein angrenzendes Wohngebäude

Es liegt im privaten Bereich und kann nur mit einem Titel durchgesetzt werden.

Kann evtl. das Grünflächenamt helfen, eine Besichtigung durchführen und die Gefahr einschätzen. Auch könnte ein Baumpfleger ein Urteil abgeben, dann könnte man bei Gericht ein Tagesurteil bekommen.
__________________
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Wahrsager
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  #5  
Alt 17.07.2010, 16:55
Deichgraf Deichgraf ist offline
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Registriert seit: 08.04.2010
Beiträge: 108
Deichgraf befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Umsturzgefahr eines Baumes auf ein angrenzendes Wohngebäude

LOL bis man vor Gericht nen Titel bekommen hat, liegen die Bäume schon längst auf dem Haus des Nachbarn.....
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  #6  
Alt 17.07.2010, 17:59
Wahrsager Wahrsager ist offline
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Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Umsturzgefahr eines Baumes auf ein angrenzendes Wohngebäude

Beim Umweltamt nachfragen, was am schnellsten geht.
Eventuell durch einen Tagesrichter einen Beschluss holen. Der Gerichtsvollzieher stellt ihn zu.
Der Name Tagesrichter kommt von einem "Tag"
__________________
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Wahrsager
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  #7  
Alt 20.07.2010, 14:09
Tüdel Tüdel ist offline
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Registriert seit: 04.03.2009
Beiträge: 19
Tüdel befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Unglücklich AW: Umsturzgefahr eines Baumes auf ein angrenzendes Wohngebäude

Herzlich willkommen in Deutschland! Also unsere Nachbarn wissen von der Gefährlichkeit ihrer Bäume, nur wollen sie nichts daran ändern. Man muß auch vor Gericht beweisen können, daß von den Bäumen eine Gefahr ausgeht. Das heißt man muß erst wieder ein schriftliches Gutachten einholen ( das meine ich mit nachweislicher Gefahr) und ohne Gericht lösen sich solche Probleme nicht. Ich will doch nicht gerichtlich gegen meine Nachbarn vorgehen. Es würde ja schon reichen, wenn sie die Bäume oben stutzen würden. Aber ich glaube Schneewittchen wird auch nicht drum herum kommen.
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  #8  
Alt 20.07.2010, 16:38
Wahrsager Wahrsager ist offline
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Beiträge: 3.872
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Umsturzgefahr eines Baumes auf ein angrenzendes Wohngebäude

Wenn der Baum nicht standsicher ist, dann schaltet man das Ordnungsamt ein.
Stellt dies fest, dass vom Baum eine Gefahr ausgeht, dann hat der Eigentümer des Baumes keinen Einfluss mehr. Er wird aufgefordert den Baum zu fällen.

Besser ein Urteil, als erschlagen zu werden!
__________________
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Wahrsager
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  #9  
Alt 21.07.2010, 10:47
Wahrsager Wahrsager ist offline
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Beiträge: 3.872
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AW: Umsturzgefahr eines Baumes auf ein angrenzendes Wohngebäude

Das Ganze ist vom BGH und BGB abgesichert:
Es besteht ein Beseitigungsanspruch nach BGB 1004, BGH 21.03.2003 - V ZR 319/02.
Mit Gefährdung kann Selbsthilfe durchgeführt werden, BGB § 229 Selbsthilfe.
__________________
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Wahrsager
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  #10  
Alt 26.07.2010, 10:08
schneewittchen schneewittchen ist offline
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Beiträge: 3
schneewittchen befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Umsturzgefahr eines Baumes auf ein angrenzendes Wohngebäude

Das haben wir auch getan. Wir haben uns mit dem Ornungsamt in Verbindung gesetzt. Die wollen "irgendwann" mal rauskommen und sich die Bäume anschauen. Wir warten ab. Was bedeutet denn, dass ich einen Beseitigungsanspruch habe bzw. zur Selbsthilfe greifen kann????

VG
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