![]() |
[Startseite] [Die neuesten Beiträge] [Wie man eine neue Frage stellt] [Impressum] |
|
|||||||
| Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,... |
![]() |
|
|
Themen-Optionen |
Bewertung:
|
|
#11
|
|||
|
|||
|
AW: Umsturzgefahr eines Baumes auf ein angrenzendes Wohngebäude
Das Ordnungsamt wird prüfen und notfalls eine Anordnung gegen den Nachbarn stellen.
Wenn eine Gefahr besteht, hat man nach BGB § 1004 einen Beseitigungsanspruch. Wird der Nachbar nicht tätig, kann in diesem Fall eine Selbsthilfe durchgeführt werden. Entweder beseitigt man es selbst, beauftragt eine Firma und klagt die Kosten beim Nachbar ein.
__________________
Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern Wahrsager |