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Baurecht Bebauungsplan, Haftung, Gutachter,...

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  #1  
Alt 25.08.2008, 10:50
JensH1971 JensH1971 ist offline
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JensH1971 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Umnutzung der Jauchgengrube genehmigungspflichtig?

Hallo hausbesitzer A hat sich ein altes Häuschen mit Haus, mit anschließender remisse, Stall und Schäune mitten in einem Ort in Baden- Württemberg gekauft.

Vor der Remisse waren dir Reste der mauern von der Jauchengrube zu sehen.
Hausbesitzer A hat nun die zugeschüttete Jauchengrube ca. 1m tief wieder aufgegraben, darum eine ca. 80cm hohe mauer gebaut, teichfolie reingelegt und einen teich daraus genacht.

Danach hat der Besitzer ein Dach über den teich gebaut, welches an der remisse befestigt ist.
Anschließend hat er zwischen der Mauer und Dach fenster eingesetzt so, dass der Teich in einem Wintergartenähnlichen Zustand ist.

Nun ist das Bauamt auf die Sache aufmerksam geworden und prüft, da hierzu keine genehmigung eingeholt worden ist.

Was hat der Hausbesitzer A zu erwarten bzw zu befürchten?
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  #2  
Alt 25.08.2008, 16:33
Wahrsager Wahrsager ist offline
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Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Umnutzung der Jauchgengrube genehmigungspflichtig?

Von hier aus kann man nicht erkennen, was vorliegt!
Es könnte eine Nutzungsänderung fehlen, Abstandsgrenzen, Brandschutzbestimmungen wurden nicht eingehalten. Eventuell war ein Bauantrag, Statik zu stellen.
Das Bauamt wird eine Aussage treffen, wenn etwas zu bemängeln ist. Abwarten, bis das Bauamt sich meldet und dann kann gehandelt.
Wenn ein baurechtlicher Verstoß vorliegt, dann könnte eine Heilung durchgeführt werden.
Ein Ordnungswidrigkeitsverfahren kann eingeleitet werden.
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  #3  
Alt 26.08.2008, 09:10
JensH1971 JensH1971 ist offline
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JensH1971 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Umnutzung der Jauchgengrube genehmigungspflichtig?

Hallo, also angenoomen von Hausbesitzer wurden die Grenzabstände eingehalten, ebenso die Brandschutzzone nach dem Baulasteneintrag.
Auch hat er auser der Mauer für den Teich den restlichen aufbau aus Holz und dach aus Glasfasser-welldach . der komplette ünerbau ist über dem teich.

zieht hierr nicht §50 Abs.1 Anhang - Vorbauten ohne Aufenthaltsräume im Innenbereich unter 40m3?

Heilung = Rückbau?
Fenter & Dach weg oder mussd er den Teich auch weg machen, obwohl hier mal die jauchengrube war?

Ordnungswidrigkeitsverfahren: mit was für Kosten kann/ muss Hausbesitzer A da rechnen?
(Der Umbau sei weder beheitzbar noch als Wohnraum nutzbar)

MfG Herrmann

Geändert von JensH1971 (26.08.2008 um 09:15 Uhr).
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  #4  
Alt 26.08.2008, 09:48
Wahrsager Wahrsager ist offline
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AW: Umnutzung der Jauchgengrube genehmigungspflichtig?

Es sollte nicht spekuliert werden, sonst drehen wir uns hier im Kreis bis das Schreiben vom Bauamt vorliegt. Dann liegen Fakten fest und erst dann kann gehandelt werden.
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  #5  
Alt 17.09.2008, 09:58
JensH1971 JensH1971 ist offline
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JensH1971 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Umnutzung der Jauchgengrube genehmigungspflichtig?

Hallo Wahrsager, danke.

Ich habe mittlerweile erfahren, dass ich angezeigt worden bin aber das bauamt "darüber hinwegsehen" will.

(Ja ich habe hier leider einnnachbar, der mich gerne anzeigt nur damit er mich schikanieren kann.- derzeuit wird über eine Unterlassungsklage nachgedacht, aber das ist ein anderes Thema)
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bauamt umnutzung


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