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#1
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Umlage Wasseruhren
Hallo,
können, in einem vermieteten 2- Familienhaus, die Kosten (incl. Installation) für NEUE KALT- und WARMWASSERUHREN, in der Einliegerwohnung, in den Nebenkosten umgelegt werden? Wenn "JA" - werden die Kosten dann auf beide Mietwohnungen, oder nur auf die Einliegerwohnung, umgelegt - und wie? -Der Hauptwasserzähler gehört übrigens der Stadt und wird von dieser regelmäßig kostenlos getauscht.- Gruß Ernst |
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#2
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AW: Umlage Wasseruhren
Bitte keine Wörter in Großbuchstaben schreiben, es bedeutet „Brüllen“!
Man kann es auch so verstehen, wenn diese Wörter nicht in Großbuchstaben geschrieben sind. ![]() Deutscher Mieterbund: Die Einbaumaßnahme gilt als Modernisierung, damit Wasser eingespart werden kann, und muss in aller Regel vom Mieter geduldet werden. Der Vermieter ist berechtigt, die Miete um 11 %, Einbaukosten, zu erhöhen. Ab der nächsten Abrechnungsperiode sind die Wasserkosten verbrauchsabhängig abrechnen. Da nur ein Mieter ein Zählwerk hat, so muss m. E. auch nur der die Kosten für den Einbau tragen. Ich würde Obacht geben, dass beide Wohnungen Unterzähler haben. Der Vermieter kann nicht in jedem Fall Differenzen in der Summe der Unterzähler zum Hauptzähler umlegen. Auch kann Sprengwasser anfallen, der einseitig einem Mieter aufgebürdet wird.
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Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern Wahrsager |
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| mietwohnung, nebenkosten, wasseruhren |
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