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| Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,... |
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Themen-Optionen |
Bewertung:
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#1
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A hat Mehrfamileinhaus mit Ladenlokal. Geschäftsräume stehen leer und werden zur Wohnung umgebaut. Muß hier eine Baugenehmigung eingeholt werden ?
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#2
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AW: Umbaumaßnahmen ohne Genehmigung
Baugenehmigung in dem Sinne, nur wenn es tragfähige Teile betrifft.
Eine Nutzungsänderung muss gesetllt werden. |
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#3
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AW: Umbaumaßnahmen ohne Genehmigung
Es muss grundsätzlich eine Genehmigung eingeholt werden, und zwar müsste ein Antrag auf Nutzungsänderung beim Bauamt gestellt werden, wobei bei diesem Verfahren (weil Gaststätte) auch eine Nachbarbeteiligung zwingend erforderlich ist. Sie können aber auch auf Grund Ihrer Kenntnis des Vorhabens beim zuständigen Amt nachfragen, ob dort bereits ein Antrag auf Nutzungsänderung gestellt worden ist. Als Nachbar haben Sie das Recht, Einsicht in die Bauakte und somit in die Maßnahme zu nehmen.
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