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#1
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Umbau/Neubau im Außenbereich - Zufahrt
Hallo zusammen!
Eine Frage zum bayerischen Baurecht: Auf einem sehr großen Grundstück am Rande einer Wohnsiedlung befindet sich ein sehr altes Haus. Die Gemeinde erklärt sich nach einigem Hin- und Her mit einem Abriss und Neubau einverstanden, unter der Prämisse, die neuen Eigentümer lassen die stark beschädigte Zufahrtsstrasse (Landwirtschaftlicher Verkehr frei) sanieren. Das zuständige Landratsamt lehnt einen Abriss- und Neubau jedoch ab, da das Grundstück vom zuständigen Bearbeiter als Außenbereich eingestuft wird (laut Gemeinde sehr strittig und Ermessenssache, aber leider nicht zu ändern). Die Eigentümer einigen sich mit dem Landratsamt letztendlich auf einen lediglichen Umbau (mit Teilabriss und -erweiterung) des alten Hauses, die Gemeinde beharrt jedoch auf ihrer Forderung, die Zufahrtsstraße müsse vom Grundstückseigentümer renoviert werden. Nun die Frage: Ist dies zulässig? Muss eine Privatperson für die Sanierung einer öffentlichen (wenn auch nur für landwirtschaftlichen Verkehr zugelassenen) Straße Rechnung tragen, wenn diese Straße schon seit vielen Jahrzehnten die einzige Zufahrt zu einem im Großen und Ganzen bestehen bleibenden Haus darstellt. Und: Falls dies zulässig ist, wie ist die Sachlage, wenn die Straße in einigen Jahren durch häufige Benutzung landwirtschaftlichen Verkehrs wieder renovierungsbedürftig ist? Danke für Rückmeldungen und Stellungnahmen! |
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#2
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AW: Umbau/Neubau im Außenbereich - Zufahrt
Die Frage kann nur vom zuständigen Amt beantwortet werden.
Straßenbaumaßnahmen können auf Anlieger umgelegt werden. Welche Regelung vorliegt und wie hoch die Kostenbeteiligung ist, geht aus den Satzungen hervor. Siehe auch Baugesetzbuch ab § 127
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Ein gesundes, glückliches Jahr 2012 wünscht allen Usern Wahrsager |
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| Stichworte |
| außenbereich, zufahrtsstraße |
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