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| Mietrecht Kündigung, Reparaturen, Probleme mit Mietvertrag,... |
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#1
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Überzahlte Miete
Ich habe im Juni eine Wohnung gekündigt.
Am 29.08. wurde mir vom Hausverwalter mitgeteilt, das es einen Nachmieter gibt. Da hatte ich die Miete für September aber bereits überwiesen. Der Hausverwalter hat den Vermieter um Rückzahlung gebeten - nichts passiert. Ich habe den Vermieter ebenfalls angeschrieben - nichts passiert. Bisher hatte ich keinen einzigen Kontakt zum Vermieter. Nun habe ich erfahren, das der Hausverwalter nicht mehr zuständig ist. Ich habe vom Vermieter nur eine postalische Adresse. Einen Teil der Kaution hat er auch noch. Muß ich mir Sorgen machen ? Ist der Vermieter zur Rückzahlung der Überschüssigen Miete verpflichtet ? Wie kann ich das freundlich, aber mit Nachdruck durchsetzen ? |
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#2
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AW: Überzahlte Miete
Gekündigt wurde im Juni. An welchen Tag ist die Kündigung beim Vermieter eingegangen?
Die Kündigung ist in BGB § 573c Fristen der ordentlichen Kündigung geregelt. Wenn es zu Unrecht überwiesen worden ist, und eine Einzugsermächtigung besteht, dann hätte zurückgebucht werden können. Auch kann der Betrag zurückgefordert werden, notfalls über das Gericht. Wenn der Nachmieter einen Anschlussmietvertrag erhalten hat, dann zahlt der alte Mieter die Miete bis zu seiner Kündigung. Der Vermieter kann jedoch keine 2 Mieten kassieren, alten Mieter, neuen Mieter. Die Kaution ist nach überschlägigem Abzug der anfallenden Nebenkosten oder anderer Forderungen in 6 Monaten auszuzahlen. Der Restbetrag wird dann mit der Nebenkostenabrechnung verrechnet und evtl. erfolgt eine Zuzahlung oder eine Rückzahlung des Restbetrages. Das Kautionskonto ist vom Eigentum des Vermieters getrennt anzulegen. Zum Beispiel ein Sparbuch. Die Zinsen gehören dem Mieter. |
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#3
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AW: Überzahlte Miete
Wann die Kündigung beim Vermieter eingegangen ist weiß ich nicht.
Ich habe die Kündigung persönlich beim Hausverwalter abgegeben und quittieren lassen. Dieser war zu der Zeit noch zuständig. Ich habe nie Kontakt zum Vermieter gehabt. Die Überweisung wurde per Dauerauftrag ausgeführt. In anderen Beiträgen habe ich gefunden, daß der Vermieter 1 Jahr für die Endabrechnung der Nebenkosten Zeit hat - oder habe ich mich da verlesen? Was bedeutet per Gericht bzw. wie läuft das ab ? Ich hoffe noch, daß man den Vermieter mit "leichtem" Druck überzeugen kann. |
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#4
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AW: Überzahlte Miete
Ist die Kündigung bis zum 3. Juni beim Vermieter, bzw seiner Verwaltung eingegangen, dann ist Miete für den Juni, Juli und August zu bezahlen. Ist die Kündigung erst nach dem 3. Juni eingegangen, dann ist für den September auch Miete zu bezahlen.
Einen Dauerauftrag kann man nicht zurückbuchen nur eine Einzugsermächtigung. Für die Nebenkostenabrechnung hat der Vermieter ein Jahr Zeit. Er hat jedoch vorher eine Schätzung durchzuführen. Die Schätzung behält er ein und der Restbetrag ist in 6 Monaten auszuzahlen. Zu berücksichtigen ist die Kündigungsfrist für das Konto, auf dem die Kaution eingezahlt worden ist. Vorher steht der Betrag nicht zur Verfügung. Wenn der Vermieter zu unrecht Miete kassiert hat, dann wird er angeschrieben und um Rücküberweisung gebeten. Ein Termin für die Rückzahlung kann vorgegeben werden. Bleibt der Termin fruchtlos, dann kann, wenn tatsächlich zu viel überwiesen worden ist, auch der Schiedsmann eingeschaltet werden. |
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| Stichworte |
| kaution, kündigung, überzahlung |
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