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| Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,... |
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#1
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Übertriebener Lärm
Hallo
Also folgender Fall. Person A wohnt in einem Haus bei welchem er der Eigentümer ist. Person B betreibt einen Holzverarbeitungsbetrieb welcher etwa 20-30m Luftlinie von Person A entfernt ist. Person B arbeitet täglich von 6 - 22 Uhr und macht von 12 - 14 Uhr Pause, allerdings findet Person A den Lärm mittlerweile unerträglich, auch ist es unmöglich für ihn das Fenster aufzumachen. Auch bei geschlossenem Fenster wird Person A extrem gestört da man den Lärm deutlich hört. Person B sägt das Holz mit einer Kettensäge auf seinem Hof, obwohl eine Halle vorhanden ist. Selbst bei Regen und Schnee sägt Person B vor der Halle. Welches Recht hat Person A? Gruß |
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#2
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AW: Übertriebener Lärm
Welches Recht kann nicht ausgesagt werden.
Es sollte beim Umweltamt eine Anzeige gestellt werden. Diese werden dann prüfen, ob dies zulässig ist und evtl. Auflagen erlassen. |
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