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| Mietrecht Kündigung, Reparaturen, Probleme mit Mietvertrag,... |
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#1
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Übertragsvertrag / Kündigung
In einem Übertragsvertrag eines Haus wurde ein Satz mit dem Hinweis, dass eine beliebige Person A zwei Zimmer weiter bewohnen darf, eingefügt. Es besteht kein Mietvertrag, an der Wohnung wurden vom Wohnungseigentümer niemals Renovierungsarbeiten o.ä. vorgenommen. Jetzt erfolgte der Auszug. Muss Person A die Wohnung schriftliche kündigen?
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#2
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AW: Übertragsvertrag / Kündigung
A muss schon eine Kündigung, ein Schreiben aufsetzen, dass die Wohnung nicht mehr bewohnt werden soll.
Der Übertragungsvertrag ist bei einem Notar gemacht worden. Wurde das Recht auch im Grundbuch eingetragen. Das Recht muss quasi gelöscht werden. Es sollte eine Beratung durch einen Notar erfolgen, der den Übertragungsvertrag durchsieht. |
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| Lesezeichen |
| Stichworte |
| kündigung, mietvertrag, übertragsvertrag |
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