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#1
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Überhängende Äste
Hallo zusammen
Folgende Problematik: Das Grundstück grenzt an einen Wald, dessen Eigentümer seit Jahren nichts mehr kultiviert und nur nach grösseren Stürmen einmal durch seinen Wald geht. Nun ragen die Äste der Grenzbäume schon meterweit über den Zaun und gefährden aufgrund ihrer Grösse und Gewicht die Nebengebäude (Schuppen, Garage, Gartenhütte). Frage: Da die Kommunikation mit dem Waldbesitzer nicht vernünftig geführt werden kann (Boshafter älterer Herr) und die Motivation zum eigenen Handeln besteht, welche rechtlichen Dinge müssen beachtet werden, bevor man ans Werk gehen kann? Es wird hierzu in Erwägung gezogen, die Äste so gut es geht zu entfernen, um das Gefahrenpotential zu reduzieren und das anfallende Holz im Wald entlang der Grenze hinzuschlichten. Gruß Pretorian |
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#2
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AW: Überhängende Äste
Man kann sich an die untere Forstbehörde bei den Gemeinden wenden. Diese hat hoheitliche Aufgaben.
Es besteht Beseitigungsanspruch nach BGB § 1004. |
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