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| Mietrecht Kündigung, Reparaturen, Probleme mit Mietvertrag,... |
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#1
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Übergabe eines Mietobjektes mit Rechtaanwlat der Gegenpartei
(Bitte schnell antworten da Übergabe am Donerstag 30.07. sein soll, danke)
A liegt mit seinen Vermietern im Klinsch. Es wurde auf Grund zu hoher Nebenkosten, Schimmel, nicht isolierten Heizungsrohre eine Miete einbehalten. Diese Sache ist noch in Bearbeitung, da der Vermieter sich natürlich keiner Schuld bewusst ist. Also müssen sich RA um diese Angelegenheit kümmern. Nun befinden sich die Vermieter des A im Urlaub. Die Übergabe soll nun mit dem RA der Vermieterpartei erfolgen. So eine Mail von den Vermietern an A. Soll A das so hinnehmen? Was spricht dafür?Was dagegen? Welche Ratschläge habt ihr für A. Vielen dank |
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#2
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AW: Übergabe eines Mietobjektes mit Rechtaanwlat der Gegenpartei
Der RA sollte eine Vollmacht vorlegen, dass er berechtigt ist, die Übergabe durchzuführen.
Der RA wird, ein Protokoll mit evtl. durchzuführenden Schönheitsreparaturen verfassen. Ob Schönheitsreparaturen vom Mieter durchzuführen sind kann aus dem Mietvertrag entnommen werden. Zu prüfen ist, ob nach den Beschlüssen des BGH die Klauseln nichtig sind. Wenn Unstimmigkeiten bestehen, dann wird nicht unterschrieben bzw es werden die Kommentare hinzugefügt. Wenn keine Mangel vorliegen, dann wird dies auch im Protokoll eingetragen! Werden die Schlüssel ausgehändigt, auch dies bestätigen lassen. Fotos sollten gemacht werden. Ein Zeuge wäre evtl. auch wichtig! |
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#3
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AW: Übergabe eines Mietobjektes mit Rechtaanwlat der Gegenpartei
Hallo,
vielen dank für die schnelle Antwort.Das hilft weiter!!! Möchte hier auch schnell mal loswerden, das dieses hier ein tolles Forum ist und hier schnell Hilfe angeboten wird. Vielen vielen dank!!!! |
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