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Überbau Dachrinne
Sehr geehrte Damen und Herren,
vor 5 jahren hat A ein Gebäude errichtet. Das Gebäude wurde mit Grenzbaulast auf die Grenze gestellt. Nachbar B gab Erlaubnis, muß nun, da Grenzbaulast im Falle der Bebauung seines Grundstückes auch direkt an A anbauen. die Dachrinne von A stand wohl von Anfang an, trotz vorsichtshalber Vermessung der Grenze über dem Nachbargrundstück. Die Grundstücke sind in der Flurbereinigung und nun ist die Gebäudewand von A genau die Grenze und die Dachrinne steht zu 100% über dem Grundstück von B. Die Flurbereinigung ist noch nicht ganz abgeschlossen, die Widersprüche werden noch bearbeitet. Die Widerspruchsfrist ist aber abgelaufen. B hat sich entschlossen zu bauen und zwar höher als A. Im Januar hat A das erste Schreiben zur Aufforderung der Entfernung der Dachrinne erhalten, mit Androhung von Schadensersatz wegen Bauverzögerung. Seitdem hat A sehr viele Vorschläge zur außergerichtlichen Klärung und zur Beseitung des Problems aufgeführt. B blockiert fast alle Vorschläge und droht weiter mit Schadensersatz bei Verzögerung. Mittlerweile haben nun die Anwälte eine Lösung gefunden. Vertrag: Die Lücke unter der Dachrinne wird von A mit Wärmeverbunddämmung aufgefüllt und die verloren gegangene Fläche von B erstattet A mit dem doppelten Baulandpreis. A trägt Kosten der Dämmung und alle Kosten der Vermessung und des Grundbucheintrags. B erklärt sich bei Vorverhandlung einverstanden und setzt bei den Verhandlungen auf einen Fertigstellungstermin von spätestens 15.07.07. Um diesem Termin gerecht zu werden, bestellt A Dämmplatten und Kleber, die nun auf dem Hof von A stehen und auf Anbringung warten. Nun hat B aber erfahren, daß Vermessung und Grundbuch noch im Rahmen der Flurbereinigung erledigt werden können, dadurch enorm kostengünstiger für A ausfallen. Jetzt unterschreibt B aber den fertigen Vertrag nicht. Wahrscheinlich will er warten bis die Flurbereinigung vorüber ist und A höhere Kosten hat. Frage: Kann B bei den nun höheren Kosten mit ins Boot genommen werden? Mit freundlichen Grüßen feinschmecker |
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#2
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AW: Überbau Dachrinne
Rechtsberatung wurde schon in Anspruch genommen und ist hier verboten!
Die Angelegenheit sollte weiter mit dem Anwalt geklärt werden! |
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