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Baurecht Bebauungsplan, Haftung, Gutachter,...

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  #1  
Alt 27.06.2007, 14:25
feinschmecker feinschmecker ist offline
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Registriert seit: 21.01.2007
Beiträge: 2
feinschmecker befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Überbau Dachrinne

Sehr geehrte Damen und Herren,

vor 5 jahren hat A ein Gebäude errichtet.
Das Gebäude wurde mit Grenzbaulast auf die Grenze gestellt.
Nachbar B gab Erlaubnis, muß nun, da Grenzbaulast im Falle der Bebauung seines Grundstückes auch direkt an A anbauen.
die Dachrinne von A stand wohl von Anfang an, trotz vorsichtshalber Vermessung der Grenze über dem Nachbargrundstück.
Die Grundstücke sind in der Flurbereinigung und nun ist die Gebäudewand von A genau die Grenze und die Dachrinne steht zu 100% über dem Grundstück von B.
Die Flurbereinigung ist noch nicht ganz abgeschlossen, die Widersprüche werden noch bearbeitet. Die Widerspruchsfrist ist aber abgelaufen.
B hat sich entschlossen zu bauen und zwar höher als A.
Im Januar hat A das erste Schreiben zur Aufforderung der Entfernung der Dachrinne erhalten, mit Androhung von Schadensersatz wegen Bauverzögerung.
Seitdem hat A sehr viele Vorschläge zur außergerichtlichen Klärung und zur Beseitung des Problems aufgeführt. B blockiert fast alle Vorschläge und droht weiter mit Schadensersatz bei Verzögerung.
Mittlerweile haben nun die Anwälte eine Lösung gefunden.
Vertrag: Die Lücke unter der Dachrinne wird von A mit Wärmeverbunddämmung aufgefüllt und die verloren gegangene Fläche von B erstattet A mit dem doppelten Baulandpreis. A trägt Kosten der Dämmung und alle Kosten der Vermessung und des Grundbucheintrags.
B erklärt sich bei Vorverhandlung einverstanden und setzt bei den Verhandlungen auf einen Fertigstellungstermin von spätestens 15.07.07.
Um diesem Termin gerecht zu werden, bestellt A Dämmplatten und Kleber, die nun auf dem Hof von A stehen und auf Anbringung warten.
Nun hat B aber erfahren, daß Vermessung und Grundbuch noch im Rahmen der Flurbereinigung erledigt werden können, dadurch enorm kostengünstiger für A ausfallen. Jetzt unterschreibt B aber den fertigen Vertrag nicht.
Wahrscheinlich will er warten bis die Flurbereinigung vorüber ist und A höhere Kosten hat.
Frage: Kann B bei den nun höheren Kosten mit ins Boot genommen werden?
Mit freundlichen Grüßen
feinschmecker
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  #2  
Alt 27.06.2007, 23:50
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.872
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Überbau Dachrinne

Rechtsberatung wurde schon in Anspruch genommen und ist hier verboten!
Die Angelegenheit sollte weiter mit dem Anwalt geklärt werden!
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