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  #1  
Alt 30.07.2010, 14:11
Ernst Ernst ist offline
Benutzer
 
Registriert seit: 16.03.2007
Beiträge: 41
Ernst befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Was tun, wenn Kfz-Beschädigung nachträglich abgestritten wird?

A parkt ein. B öffnet plötzlich, aus Unachtsamkeit, die Tür des daneben stehenden Fahrzeuges und beschädigt Kotflügel und Stoßstange von A.
A ruft die Bolzeistation an. Polizei lehnt ein Kommen ab, wegen Überlastung. A schickt den Ko.-Voranschlagvon 640€ an die Versicherung von B. B hat den Unfall zwar gemeldet, aber 2 Wochen danach noch keine Schilderung abgegeben. Er hat tel. der Versicherung aber plötzlich mitgeteilt, daß er sich keiner Schuld bewußt ist, weil seine Autotür angeblich bereits geöffnet war.
Fragen:
1. Sollte A im Nachhinein noch Anzeige erstatten?
2. Was kann die Polzei nun im Nachhinein noch machen, nachdem sie zur Unfallaufnahme nicht gekommen war?j
3. Ist es für A sinnvoll einen Anwalt einzuschalten (kein Rechtsschutz)?
4. Ist zu erwarten, daß die Versicherung von B den Schaden, anhand der Fotos vom Schaden, nachvollziehen und reguleren kann/wird, oder muß A ein Gutachter (DEKRA/TÜV) damit beauftragen? Nur, dann wird möglicherweise das Gutachten teurer als der Schaden.
5. Welche Möglichkeit hat A überhaupt zu seinem Recht zu kommen?
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  #2  
Alt 31.07.2010, 13:19
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.805
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Was tun, wenn Kfz-Beschädigung nachträglich abgestritten wird?

Zitat:
Zitat von Ernst
A parkt ein. B öffnet plötzlich, aus Unachtsamkeit, die Tür des daneben stehenden Fahrzeuges und beschädigt Kotflügel und Stoßstange von A.
Zitat:
Zitat von Ernst
Sollte A im Nachhinein noch Anzeige erstatten?
Zitat:
Zitat von Ernst
Was kann die Polzei nun im Nachhinein noch machen, nachdem sie zur Unfallaufnahme nicht gekommen war?
Zitat:
Zitat von Ernst
Ist es für A sinnvoll einen Anwalt einzuschalten (kein Rechtsschutz)?
Wenn es keinen Zeugen für den Vorfall gibt, sieht es wohl schlecht aus!

Zitat:
Zitat von Ernst
Ist zu erwarten, daß die Versicherung von B den Schaden, anhand der Fotos vom Schaden, nachvollziehen und reguleren kann/wird,
Warum soll die Versicherung Fotos glauben, die keinen Hergang zeigen? Die Fotos einschicken, könnte die Reaktion der Versicherung zeigen!

Zitat:
Zitat von Ernst
oder muß A ein Gutachter (DEKRA/TÜV) damit beauftragen? Nur, dann wird möglicherweise das Gutachten teurer als der Schaden.
Ein Gutachten liegt schnell bei 2000 €. Das Ergebnis ist offen! In einem Sachverständigen- Büro anfragen kostet noch nichts!


Zitat:
Zitat von Ernst
Welche Möglichkeit hat A überhaupt zu seinem Recht zu kommen?
Die Möglichkeiten sind gering, es kommt auf Zeugen an, bzw. ob der Vorgang an dem Fahrzeug eindeutig nachvollziehbar ist. Der Unfallgegner, bzw. die Versicherung wird möglicherweise ein Gegengutachten erstellen lassen.
__________________
Ein gesundes, glückliches Jahr 2012
wünscht allen Usern
Wahrsager
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