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Zitat von Ernst
A parkt ein. B öffnet plötzlich, aus Unachtsamkeit, die Tür des daneben stehenden Fahrzeuges und beschädigt Kotflügel und Stoßstange von A.
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Zitat von Ernst
Sollte A im Nachhinein noch Anzeige erstatten?
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Zitat von Ernst
Was kann die Polzei nun im Nachhinein noch machen, nachdem sie zur Unfallaufnahme nicht gekommen war?
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Zitat von Ernst
Ist es für A sinnvoll einen Anwalt einzuschalten (kein Rechtsschutz)?
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Wenn es keinen Zeugen für den Vorfall gibt, sieht es wohl schlecht aus!
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Zitat von Ernst
Ist zu erwarten, daß die Versicherung von B den Schaden, anhand der Fotos vom Schaden, nachvollziehen und reguleren kann/wird,
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Warum soll die Versicherung Fotos glauben, die keinen Hergang zeigen? Die Fotos einschicken, könnte die Reaktion der Versicherung zeigen!
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Zitat von Ernst
oder muß A ein Gutachter (DEKRA/TÜV) damit beauftragen? Nur, dann wird möglicherweise das Gutachten teurer als der Schaden.
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Ein Gutachten liegt schnell bei 2000 €. Das Ergebnis ist offen! In einem Sachverständigen- Büro anfragen kostet noch nichts!
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Zitat von Ernst
Welche Möglichkeit hat A überhaupt zu seinem Recht zu kommen?
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Die Möglichkeiten sind gering, es kommt auf Zeugen an, bzw. ob der Vorgang an dem Fahrzeug eindeutig nachvollziehbar ist. Der Unfallgegner, bzw. die Versicherung wird möglicherweise ein Gegengutachten erstellen lassen.