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Mietrecht Kündigung, Reparaturen, Probleme mit Mietvertrag,...

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  #1  
Alt 01.01.2011, 15:25
Luna Luna ist offline
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Registriert seit: 01.01.2011
Beiträge: 1
Luna befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Was kann ich tun?

Hallo.
um mein Problem zu verstehen gibt es eine etwas längere Vorgeschichte ich versuche mich so kurz wie möglich zu fassen.
Wir haben vor einem Jahr ein Haus gemietet das aus 2 Wohnungen besteht.
Aufgrund einiger Schwierigkeiten mit Krankenkasse (Krankengeld ) und adnere privater Probleme hat sich in diesem Jahr ein Mietrückstand von ca. 3000 Euro angesammelt,wovon 1300 schon abbezahlt wurden.
Desweiteren konnten wir die vereinbarte Kaution nicht zahlen,und es gab immer wieder Verzögerungen bei der Zahlung der Miete(Zahlungen zum 20. anstatt zum 5.).Deshalb kündigte unser VErmieter uns fristgerecht zum 31.10.2010.
Leider ist es in unsrer ländlichen Gegend nicht so einfach ein Haus oder Wohnung inder entsprechenden Größe zu finden .Er bestand aber nicht auf unsren Auszug da die Zahlungen sich langsam pünktlich einpendelten.Damit wären wir bei meiner ersten Frage:

Gilt nun weiter der alte Mietvertrag?

Da der Rückstand aber noch nicht vollständig bezahlt ist möchte der Vermieter nun das wir eine der beiden Wohnungen räumen,da wir scheinbar nicht in der Lage wären die Kosten komplett zu tragen.
Das würde aber heißen das mein 17 Jähriger Sohn und meine 14 jährige Tochter sich ein Zimmer teilen müssten.
Auserdem muss dann doch eine Kündigung erfolgen und ein neuer Vertrag geschlossen werden oder nicht?

Die Exfrau unseres Vermieter und Mitbesitzerin die im ersten Meitvertrag nicht genannt wurde,hat mündlich schon klar gemacht das sie einem neuen Mietvertrag auf keinen Fall zustimmen wird.

Nachdem nun alle Probleme (endlich geklärt sind bezüglich Krankengeld ;Wohngeld und Pflegegeld) bin ich in der Lage ab 1.01. die Meite pünktlich und vollständig zu zahlen,und ab Februar auch den Mietrückstand in zwar Raten abzustottern.

Muss ich nun dem Wunsch unsres Vermieters entsprechen und eine der Wohnungen räumen?Was kann ich tun und wie sieht die Rechtslage aus?
Lohnt es sich zu einem Anwalt zu gehen, das ist ja auch nicht billlig und eine Rechtschutzversicherung habe ich nicht.


Danke für eure Antworten.
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  #2  
Alt 02.01.2011, 17:07
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.872
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Was kann ich tun?

Wenn der Vermieter fristgerecht gekündigt hat, dann gilt dies! Welcher Grund wurde benannt?
Soll ein neuer Mietvertrag zustande kommen, dann wird nicht anderes übrig bleiben um darauf einzugehen. Wenn es zwei Eigentümer sind, dann muss der Mann eine Vollmacht haben, dass er vermieten kann.

Wegen der Mietrückstände hätte er auch fristlos kündigen können!

Wenn Sie nicht ausziehen, kann die Räumungsklage eingereicht werden.
Der Mieter kann jedoch durch Zahlung des rückständigen Betrags, bis zwei Monate nach Zustellung der Räumungsklage die Kündigung abwehren, BGB § 569.
Werden Sie innerhalb von zwei Jahren rückfällig, dann kann nicht mehr abgewehrt werden, BGB § 569.
__________________
Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern
Wahrsager
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