![]() |
[Startseite] [Die neuesten Beiträge] [Wie man eine neue Frage stellt] [Impressum] |
|
|||||||
| Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,... |
![]() |
|
|
Themen-Optionen | Thema bewerten |
|
#1
|
|||
|
|||
|
Trockenlegung des Hause bei Grenzbebauung
Hallo, folgende Frage.
Das Haus eines Nachbarns steht als Grenzbebauung an unserem Grundstück. Nun möchte der Nachbar den Keller trocken legen lassen. Dazu müsste auch ein Stück auf unserem Grundstück ausgeschachtet werden. (Bundesland Sachsen) Ich gehe mal davon aus, das ich es dem Nachbarn erlauben muss. Aber! Muss ich es dulden, das der Aushub auf unserem Grundstück gelagert wird? Wie ist es mit der Wiederherstellung des Garten? Zum Beisspiel wenn die Wiese beschädigt wird. Wir haben einen Pool und haben diesen gerade in diesem Jahr neu aufgebaut und einige Sachen ringsrum gebaut. Der Pool wäre nicht im Weg, aber vllt einige bauliche Maßnahmen die wir gemacht haben, Plaster ringsrum verlegt und ähnliches. Was darf da weggerissen werden und kann ich verlangen, das das vorherige Zustand wieder hergestellt wird? Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen. Grüsse Manuela |
|
#2
|
|||
|
|||
|
AW: Trockenlegung des Hause bei Grenzbebauung
Selbstverständlich muß der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt werden, sonst werden die Kosten dafür dem Nachbar in Rechnung gestellt.
|
|
#3
|
|||
|
|||
|
AW: Trockenlegung des Hause bei Grenzbebauung
Zitat:
Unbedingt den Ist zustand Fotografieren. Fotos während der Bauzeit machen, usw. Hier im Forum gibt es Beispiele, wo Wahrsager empfiehlt, eine Kaution vor Baubeginn einzufordern. Denke, es sollten schon mindestens 3.000,-€ sein. Sollte etwas nicht wieder vom Nachbarn in Ordnung gebracht werden, haben Sie das nötige Geld um es von einer Firma in Ihrem Auftrag erledigen zu lassen. Mfg. Fisch |
|
#4
|
|||
|
|||
|
AW: Trockenlegung des Hause bei Grenzbebauung
Danke schon mal für die Tips.
Es ist jedoch schwierig im Forum Beispiele diesbezüglich von Wahrsager zu finden. Und mit der Kaution, da müsste es ja eine rechtliche Grundlage geben, ich kann ja nicht einfach so danach verlangen. |
|
#5
|
|||
|
|||
|
AW: Trockenlegung des Hause bei Grenzbebauung
Hallo Manuela,
schau einfach passende Beiträge an. Z.B. letzter Beitrag am 31.07.10 Grenzbebauung von Sprinter, ein ähnliches Problem. Dort schreibt Wahrsager wieder von einem Recht auf Kaution und den richtigen Umgang mit einer solchen Situation ![]() http://www.frag-einen-anwalt.de/foru...opic_id=12175& Mfg. Fisch Geändert von Fischli (01.09.2010 um 22:01 Uhr). |
|
#6
|
|||
|
|||
|
AW: Trockenlegung des Hause bei Grenzbebauung
Danke Fischli, für den Link, aber dieser hilft mir nicht so richtig weiter.
Und wenn ich auf Suchfunktion gehe, erscheint nur eine leere weise Seite. Bis jetzt habe ich gute Hinweisse bekommen, das fotografieren und so, aber noch keinen Hinweiss, auf gesetztliche Grundlagen. Und bei deinem Link finde ich auch keinen Hinweiss auf die Kaution. Trotzdem vielen Danke für die Mühe. Grüsse |
|
#7
|
|||
|
|||
|
AW: Trockenlegung des Hause bei Grenzbebauung
Hallo Manuela,
die §§ habe leider ich nicht im Kopf. Hatte gehofft das Wahrsager dazu Stellung nimmt. Bei etwas suche im Netz wird man (oder Frau) eine Vielzahl dazu finden ![]() Hier noch ein Link zum Tema. http://www.rechtsanwaelte-sb.de/nach...4lte+Ruland%29 Würde das einfach ausdrucken und dem Nachbarn zeigen und sagen (schreiben) so ist mein Wille! Bevor das nicht ordentlich geregelt ist, betritt (bearbeitet) niemand mein Grundstück! Mfg. Fisch Geändert von Fischli (02.09.2010 um 20:45 Uhr). |
|
#8
|
|||
|
|||
|
AW: Trockenlegung des Hause bei Grenzbebauung
Hallo Fischli, danke für die Antwort, das hilft mir jetzt schon weiter.
Es ist ja auch so, das wir mit Nachbar A ein eigendlich gutes Verhältniss haben, aber wir wollen vorsorgen. Streit wollen wir auch nicht, aber unsere Recht einfordern können. |
|
#9
|
|||
|
|||
|
AW: Trockenlegung des Hause bei Grenzbebauung
Zitat:
![]() Wahrsager ist krank, nun schreibt er wieder, gottseidank! ![]() Es wurde eigentlich auf alles hingewiesen. Eine gemeinsame Istaufnahme sollte unbedingt durchgeführt werden. Sand und auch das Material können auf dem Grundstück gelagert werden. http://de.wikipedia.org/wiki/Hammers...nd_Leiterrecht
__________________
Ein gesundes, glückliches Jahr 2012 wünscht allen Usern Wahrsager |
|
#10
|
|||
|
|||
|
AW: Trockenlegung des Hause bei Grenzbebauung
Vielen Dank für die Antworten!
![]() |
![]() |
| Lesezeichen |
| Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1) | |
| Themen-Optionen | |
| Thema bewerten | |
|
|
Ähnliche Themen
|
||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| Grenzbebauung 20m??? | hmaulwurf | Baurecht | 3 | 01.04.2010 19:43 |
| Schweinestall Grenzbebauung Umnutzung möglich? | weltverbesserer | Baurecht | 4 | 09.01.2010 22:06 |
| Sanierungsarbeiten bei Grenzbebauung | pather8182 | Nachbarschaftsrecht | 1 | 28.03.2009 19:24 |
| Vereinbarung Grenzbebauung | Chrischtel | Nachbarschaftsrecht | 2 | 20.07.2007 11:40 |
| Grenzbebauung Carport/Gerätehaus | neroh | Baurecht | 3 | 16.10.2006 15:04 |