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Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,...

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  #1  
Alt 31.08.2010, 20:03
manuela1959 manuela1959 ist offline
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Registriert seit: 31.08.2010
Beiträge: 5
manuela1959 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Trockenlegung des Hause bei Grenzbebauung

Hallo, folgende Frage.

Das Haus eines Nachbarns steht als Grenzbebauung an unserem Grundstück.
Nun möchte der Nachbar den Keller trocken legen lassen.
Dazu müsste auch ein Stück auf unserem Grundstück ausgeschachtet werden.
(Bundesland Sachsen)
Ich gehe mal davon aus, das ich es dem Nachbarn erlauben muss.
Aber!
Muss ich es dulden, das der Aushub auf unserem Grundstück gelagert wird?
Wie ist es mit der Wiederherstellung des Garten? Zum Beisspiel wenn die Wiese beschädigt wird.
Wir haben einen Pool und haben diesen gerade in diesem Jahr neu aufgebaut und einige Sachen ringsrum gebaut.
Der Pool wäre nicht im Weg, aber vllt einige bauliche Maßnahmen die wir gemacht haben, Plaster ringsrum verlegt und ähnliches.
Was darf da weggerissen werden und kann ich verlangen, das das vorherige Zustand wieder hergestellt wird?
Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen.
Grüsse
Manuela
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  #2  
Alt 01.09.2010, 09:34
Deichgraf Deichgraf ist offline
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Registriert seit: 08.04.2010
Beiträge: 108
Deichgraf befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Trockenlegung des Hause bei Grenzbebauung

Selbstverständlich muß der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt werden, sonst werden die Kosten dafür dem Nachbar in Rechnung gestellt.
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  #3  
Alt 01.09.2010, 15:31
Fischli Fischli ist offline
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Registriert seit: 28.07.2008
Ort: Sachsen (bei Zwickau)
Beiträge: 100
Fischli befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Trockenlegung des Hause bei Grenzbebauung

Zitat:
Muss ich es dulden, das der Aushub auf unserem Grundstück gelagert wird?
Bin der Meinung, wenn es machbar, zumutbar für den Nachbar ist, soll er den Aushub wegfahren. Also anderswo zwischen lagern. Sollte es technisch nicht möglich sein, wird er auf Ihren Grundstück zwischen lagern dürfen.
Unbedingt den Ist zustand Fotografieren. Fotos während der Bauzeit machen, usw. Hier im Forum gibt es Beispiele, wo Wahrsager empfiehlt, eine Kaution vor Baubeginn einzufordern. Denke, es sollten schon mindestens 3.000,-€ sein. Sollte etwas nicht wieder vom Nachbarn in Ordnung gebracht werden, haben Sie das nötige Geld um es von einer Firma in Ihrem Auftrag erledigen zu lassen.
Mfg. Fisch
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  #4  
Alt 01.09.2010, 16:20
manuela1959 manuela1959 ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 31.08.2010
Beiträge: 5
manuela1959 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Trockenlegung des Hause bei Grenzbebauung

Danke schon mal für die Tips.
Es ist jedoch schwierig im Forum Beispiele diesbezüglich von Wahrsager zu finden.
Und mit der Kaution, da müsste es ja eine rechtliche Grundlage geben, ich kann ja nicht einfach so danach verlangen.
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  #5  
Alt 01.09.2010, 21:56
Fischli Fischli ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 28.07.2008
Ort: Sachsen (bei Zwickau)
Beiträge: 100
Fischli befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Trockenlegung des Hause bei Grenzbebauung

Hallo Manuela,
schau einfach passende Beiträge an. Z.B. letzter Beitrag am 31.07.10 Grenzbebauung von Sprinter, ein ähnliches Problem. Dort schreibt Wahrsager wieder von einem Recht auf Kaution und den richtigen Umgang mit einer solchen Situation
http://www.frag-einen-anwalt.de/foru...opic_id=12175&
Mfg. Fisch

Geändert von Fischli (01.09.2010 um 22:01 Uhr).
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  #6  
Alt 02.09.2010, 19:49
manuela1959 manuela1959 ist offline
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Registriert seit: 31.08.2010
Beiträge: 5
manuela1959 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Trockenlegung des Hause bei Grenzbebauung

Danke Fischli, für den Link, aber dieser hilft mir nicht so richtig weiter.
Und wenn ich auf Suchfunktion gehe, erscheint nur eine leere weise Seite.
Bis jetzt habe ich gute Hinweisse bekommen, das fotografieren und so, aber noch keinen Hinweiss, auf gesetztliche Grundlagen.
Und bei deinem Link finde ich auch keinen Hinweiss auf die Kaution.
Trotzdem vielen Danke für die Mühe.
Grüsse
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  #7  
Alt 02.09.2010, 20:38
Fischli Fischli ist offline
Erfahrener Benutzer
 
Registriert seit: 28.07.2008
Ort: Sachsen (bei Zwickau)
Beiträge: 100
Fischli befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Trockenlegung des Hause bei Grenzbebauung

Hallo Manuela,
die §§ habe leider ich nicht im Kopf. Hatte gehofft das Wahrsager dazu Stellung nimmt. Bei etwas suche im Netz wird man (oder Frau) eine Vielzahl dazu finden
Hier noch ein Link zum Tema.
http://www.rechtsanwaelte-sb.de/nach...4lte+Ruland%29

Würde das einfach ausdrucken und dem Nachbarn zeigen und sagen (schreiben) so ist mein Wille! Bevor das nicht ordentlich geregelt ist, betritt (bearbeitet) niemand mein Grundstück!
Mfg. Fisch

Geändert von Fischli (02.09.2010 um 20:45 Uhr).
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  #8  
Alt 03.09.2010, 19:23
manuela1959 manuela1959 ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 31.08.2010
Beiträge: 5
manuela1959 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Trockenlegung des Hause bei Grenzbebauung

Hallo Fischli, danke für die Antwort, das hilft mir jetzt schon weiter.
Es ist ja auch so, das wir mit Nachbar A ein eigendlich gutes Verhältniss haben, aber wir wollen vorsorgen.
Streit wollen wir auch nicht, aber unsere Recht einfordern können.
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  #9  
Alt 10.09.2010, 15:34
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.804
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Trockenlegung des Hause bei Grenzbebauung

Zitat:
Zitat von Fischli
Hatte gehofft das Wahrsager dazu Stellung nimmt.
Wie man sieht, geht es auch ohne Wahrsager!
Wahrsager ist krank, nun schreibt er wieder, gottseidank!

Es wurde eigentlich auf alles hingewiesen. Eine gemeinsame Istaufnahme sollte unbedingt durchgeführt werden.
Sand und auch das Material können auf dem Grundstück gelagert werden.

http://de.wikipedia.org/wiki/Hammers...nd_Leiterrecht
__________________
Ein gesundes, glückliches Jahr 2012
wünscht allen Usern
Wahrsager
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  #10  
Alt 10.09.2010, 18:06
manuela1959 manuela1959 ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 31.08.2010
Beiträge: 5
manuela1959 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Trockenlegung des Hause bei Grenzbebauung

Vielen Dank für die Antworten!
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