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Mietrecht Kündigung, Reparaturen, Probleme mit Mietvertrag,...

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  #1  
Alt 07.02.2012, 11:25
abl abl ist offline
Benutzer
 
Registriert seit: 10.03.2009
Beiträge: 43
abl befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Treppenstufen wachsen erlaubt?

Hallo Forum,

die Eigentümergemeinschaft wachst seit Jahren die im Treppenhaus vorhandenen Treppenstufen in Eigenleistung.

Nun hat ein Eigentümer einen neuen Mieter, der sich davon ausnehmen lassen möchten, mit dem Hinweis, dass Holztreppen nicht gewachst werden dürfen(Unfallgefahr!).

Kann man den Mieter verpflichten die Treppenstufen zu wachsen?

Danke für die Hilfe.
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  #2  
Alt 07.02.2012, 13:35
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.872
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Treppenstufen wachsen erlaubt?

Es ist eine Wohnungseigentümergemeinschaft, dann ist der Eigentümer verantwortlich dass die Vereinbarung erfüllt wird.
Die Eigentümergemeinschaft kann sich nur an den Eigentümer wenden.
Was der Eigentümer mit seinem Mieter ausgemacht hat ist uninteressant bzw. seine Angelegenheit. Es kommt auf den Mietvertrag an.

Ob das Wachsen eine Unfallgefahr bedeuten kann, kann von hier aus nicht geklärt werden. Es könnte gleich nach dem Einwachsen möglich sein. Es muss dann mit einem Schild darauf hingewiesen werden, um gewisse Vorsicht walten zu lassen. Reinigungsfirmen stellen diese Schilder immer auf.
Die Gefahr besteht nicht nur, wenn der Mieter diese Handlung vornimmt, sondern auch wenn andere Eigentümer dies durchführen. Es ist deshalb ein allgemeines Problem! Auch die Haftungsfrage bei einem Unfall sollte geklärt werden.

Linoleum musste auch regelmäßig gewachst werden! Heute wird eine Schutzschicht aufgetragen.
Vielleicht kann man dies hier auch durchsetzen und die Oberfläche versiegeln.
__________________
Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern
Wahrsager
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