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Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,...

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  #1  
Alt 11.07.2007, 16:03
rudiratlos rudiratlos ist offline
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Registriert seit: 17.08.2006
Beiträge: 20
rudiratlos befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Trennwand Keller

Hallo, nehmen wir einmal an, in einer WEG (3 Wohnungen,2 Eigentümer), geht es um einen Kellerraum, der ursprünglich mal für 2 WE bestimmt war und demzufolge auch mit diesen "Latten" unterteilt war. So ca. 2 qm , quasi der Flur, sind Gemeinschaftseigentum. Eigentümer A hat nun 2 WE und benutzt beide Kellerräume. Damit er den einen Raum besser nutzen kann, hat er die Lattentrennwand entfernt (vor Jahren!) und benutzt auch den "Gang" des aber an sich geschlossenen Raumes als Abstellfläche für Getränkekisten. Eigentümer B stört mittlerweile die Fliege an der Wand und verlangt Freiräumung des "Ganges". Davon hat er zwar keinen Nutzen und sehen tut er es schon garnicht, aber dies ist wohl sein "gutes" Recht, da ja Gemeinschaftseigentum. Wie verhält es sich aber mit der Abtrennung, kann er verlangen, dass diese wiederhergestellt wird. Es handelte sich aber wie gesagt lediglich um diese berühmte Lattenkonstruktion, wie in Kellern so üblich.
So, hoffe, es steigt jemand durch und kann weiterhelfen.
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  #2  
Alt 11.07.2007, 16:46
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.872
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Trennwand Keller

Man sollte doch die Kirche im Dorf lassen. Mit Freiräumung des Ganges sind die Fliegen nicht weg!
Der Rest ist in der Teilungserklärung nachzulesen, wer wo was nutzen kann.
Der Lattenrost ist keine tragende Baukonstruktion und kann entfernt werden.
Ich kann sogar zwei Wohnungen mit einem Durchgang zusammenführen ohne Beschluss!
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  #3  
Alt 11.07.2007, 17:15
rudiratlos rudiratlos ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 17.08.2006
Beiträge: 20
rudiratlos befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Trennwand Keller

Vielen Dank für Ihre prompte Antwort. Es ist aber halt wirklich traurig, dass man sich mit solchen Sachen das Leben vergällen muss! Aber es war sehr hilfreich, dass die Lattenkonstruktion wohl entfernt bleiben darf!
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