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Mietrecht Kündigung, Reparaturen, Probleme mit Mietvertrag,...

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  #1  
Alt 04.04.2010, 10:15
Curfew Curfew ist offline
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Registriert seit: 04.04.2010
Beiträge: 3
Curfew befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Trennung unmittelbar vor Umzug.

Hallo,
mein Mann hat mir gestern eröffnet, dass er sich trennen will.
Wir haben am 15. Februar einen üblichen Mietvertrag für ein Reihenhaus östlich von München unterschrieben. Einzugsdatum wäre der 1. Mai. Das Haus wurde im Winter renoviert, es wohnt niemand darin. Übergabeprotokoll hat noch nicht stattgefunden. Wir haben Provision an den Makler bezahlt sowie 2 Monate Mietkaution.
Die jetzige Wohnung ist eine Staatsbediensteten Wohnung, die wir zum 1.5. gekündigt haben. Potentielle Nachmieter waren zur Besichtigung hier.
Ich muss wohl in der Wohnung bleiben, mein Mann wird sich etwas Kleineres im Osten von München suchen.

Nun meine Fragen:
Was kommt auf uns zu, da wir jetzt zurückrudern?
Kann der jetzige Vermieter darauf bestehen, dass wir ausziehen (die Wohnung lief auf mich alleine)?
Kann der Hausvermieter Schadenersatz verlangen (die Kaution behalten)?
Ist die Provision futsch?
Was habe ich noch vergessen?

Ich muss so schnell wie möglich agieren, daher bitte ich dringend um Hilfe. Danke.
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  #2  
Alt 04.04.2010, 14:40
Wahrsager Wahrsager ist offline
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Beiträge: 3.872
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Trennung unmittelbar vor Umzug.

Zitat:
Zitat von Curfew
Wir haben am 15. Februar einen üblichen Mietvertrag für ein Reihenhaus östlich von München unterschrieben. Einzugsdatum wäre der 1. Mai. Das Haus wurde im Winter renoviert, es wohnt niemand darin. Übergabeprotokoll hat noch nicht stattgefunden. Wir haben Provision an den Makler bezahlt sowie 2 Monate Mietkaution.
Hiermit haben sie als Ehepaar einen Mietvertrag unterschrieben, mit allen Konsequenzen des Mietverhältnisses. Dass eine Trennung vollzogen wird ist unwichtig für das Mietverhältnis. Es ist reine Privatangelegenheit.
Der Mietvertrag kann mit der gesetzlichen Kündigungsfrist, wenn keine andere Frist vereinbart worden ist, nur von beiden Ehepartnern gekündigt werden. Der Mietvertrag ist schriftlich zu kündigen! Miete ist für die Mietzeit fällig, BGB 3 Monate.
Der Makler erhält seine Provision, denn Sie haben die Wohnung gemietet.


Zitat:
Zitat von Curfew
Die jetzige Wohnung ist eine Staatsbediensteten Wohnung, die wir zum 1.5. gekündigt haben. Potentielle Nachmieter waren zur Besichtigung hier. Ich muss wohl in der Wohnung bleiben,
Die Wohnung ist gekündigt worden. Eventuell kann mit dem Vermieter gesprochen werden, ob die Wohnung weiterhin bewohnt werden kann. Ansonsten besteht die Kündigung.


Zitat:
Zitat von Curfew
Kann der jetzige Vermieter darauf bestehen, dass wir ausziehen (die Wohnung lief auf mich alleine)?
Mieter einer Wohnung sind immer das Ehepaar auch wenn nur einer den Vertrag abgeschlossen hat. Der Mietvertrag wurde gekündigt und es müsste ein neuer Mietvertrag her. Dies wird evtl. nur gehen, wenn Sie der Staatsbedienstete sind.

Es ist ratsam, mit beiden Vermietern schnellstmöglich zu sprechen um eine Lösung zu finden.
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  #3  
Alt 04.04.2010, 18:56
Curfew Curfew ist offline
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Beiträge: 3
Curfew befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Trennung unmittelbar vor Umzug.

Besten Dank für die schnelle Antwort.
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  #4  
Alt 04.04.2010, 18:59
Curfew Curfew ist offline
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Registriert seit: 04.04.2010
Beiträge: 3
Curfew befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Trennung unmittelbar vor Umzug.

Noch eine kurze Frage:
Zitat:
Miete ist für die Mietzeit fällig, BGB 3 Monate.
Heisst das, dass wir auf jeden Fall für 3 Monate Miete zahlen müssen, auch wenn der Vermieter jemand anderen früher findet?
Danke.
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  #5  
Alt 04.04.2010, 19:10
Wahrsager Wahrsager ist offline
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Beiträge: 3.872
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AW: Trennung unmittelbar vor Umzug.

Wenn der Vermieter einen Nachmieter hat, muss keine Miete bezahlt werden. Er kann ein Projekt nicht zweimal vermieten.

Der Glaube, wenn der Mieter drei Nachmieter stellt, dass er dann auch dem Vertrag raus ist, ist ein Irrglaube.

Hinzuweisen ist, dass evtl auch Nebenkosten anfallen. Bei einem EFH oder RH wird auch der Garten mitgemietet. Hier könnten im Vertrag Pflichten für den Mieter benannt worden sein, die er dann auch erfüllen muss.
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