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| Mietrecht Kündigung, Reparaturen, Probleme mit Mietvertrag,... |
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#1
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Trennung unmittelbar vor Umzug.
Hallo,
mein Mann hat mir gestern eröffnet, dass er sich trennen will. Wir haben am 15. Februar einen üblichen Mietvertrag für ein Reihenhaus östlich von München unterschrieben. Einzugsdatum wäre der 1. Mai. Das Haus wurde im Winter renoviert, es wohnt niemand darin. Übergabeprotokoll hat noch nicht stattgefunden. Wir haben Provision an den Makler bezahlt sowie 2 Monate Mietkaution. Die jetzige Wohnung ist eine Staatsbediensteten Wohnung, die wir zum 1.5. gekündigt haben. Potentielle Nachmieter waren zur Besichtigung hier. Ich muss wohl in der Wohnung bleiben, mein Mann wird sich etwas Kleineres im Osten von München suchen. Nun meine Fragen: Was kommt auf uns zu, da wir jetzt zurückrudern? Kann der jetzige Vermieter darauf bestehen, dass wir ausziehen (die Wohnung lief auf mich alleine)? Kann der Hausvermieter Schadenersatz verlangen (die Kaution behalten)? Ist die Provision futsch? Was habe ich noch vergessen? Ich muss so schnell wie möglich agieren, daher bitte ich dringend um Hilfe. Danke. |
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#2
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AW: Trennung unmittelbar vor Umzug.
Zitat:
Der Mietvertrag kann mit der gesetzlichen Kündigungsfrist, wenn keine andere Frist vereinbart worden ist, nur von beiden Ehepartnern gekündigt werden. Der Mietvertrag ist schriftlich zu kündigen! Miete ist für die Mietzeit fällig, BGB 3 Monate. Der Makler erhält seine Provision, denn Sie haben die Wohnung gemietet. Zitat:
Zitat:
Es ist ratsam, mit beiden Vermietern schnellstmöglich zu sprechen um eine Lösung zu finden. |
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#3
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AW: Trennung unmittelbar vor Umzug.
Besten Dank für die schnelle Antwort.
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#4
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AW: Trennung unmittelbar vor Umzug.
Noch eine kurze Frage:
Zitat:
Danke. |
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#5
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AW: Trennung unmittelbar vor Umzug.
Wenn der Vermieter einen Nachmieter hat, muss keine Miete bezahlt werden. Er kann ein Projekt nicht zweimal vermieten.
Der Glaube, wenn der Mieter drei Nachmieter stellt, dass er dann auch dem Vertrag raus ist, ist ein Irrglaube. Hinzuweisen ist, dass evtl auch Nebenkosten anfallen. Bei einem EFH oder RH wird auch der Garten mitgemietet. Hier könnten im Vertrag Pflichten für den Mieter benannt worden sein, die er dann auch erfüllen muss. |
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