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Baurecht Bebauungsplan, Haftung, Gutachter,...

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  #1  
Alt 22.06.2010, 11:16
Rappelfranz Rappelfranz ist offline
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Registriert seit: 09.06.2010
Beiträge: 5
Rappelfranz befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Tor als Einfriedung obwohl Hecke vorgeschrieben?

Noch ein Problem mit dem Bebauungsplan (Neubaugebiet in Rheinl.Pfalz):
Als Einfriedung zum öffentlichen Verkehrsraum (hier die Anliegerstraße) ist nur erlaubt eine Hecke mit innenliegendem Drahtzaun und / oder einer Wandscheibe / Sichschutzmauer. Darf ich trotzdem eine Lücke lassen in der Hecke und dort ein Tor einbauen, um auf mein Grundstück fahren zu können (NICHT zu Kfz-Stellplatz, sondern nur zum Abladen von Holz, Aufladen von Gartenabfällen u.ä.) ??
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  #2  
Alt 22.06.2010, 13:46
Wahrsager Wahrsager ist offline
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Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.872
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Tor als Einfriedung obwohl Hecke vorgeschrieben?

Vor dem Grundstück ist öffentliches Straßenland. Um dort den Bürgersteig überfahren zu können, muss eine Überfahrt beim Tiefbauamt beantragt werden. Liegt die Zustimmung vor, wird das Tiefbauamt die Überfahrt herrichten. Bürgersteig absenken und für den Fahrverkehr befestigen.
Dann spricht nichts gegen das hinüberfahren.
Liegt keine Genehmigung vor, kann zum Grundstück nicht gefahren werden.

Selbstverständlich kann ein Tor eingebaut werden, um das Grundstück vor betreten Fremder zu sichern.
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Wahrsager
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  #3  
Alt 23.06.2010, 14:50
Rappelfranz Rappelfranz ist offline
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Registriert seit: 09.06.2010
Beiträge: 5
Rappelfranz befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Tor als Einfriedung obwohl Hecke vorgeschrieben?

Es gibt keinen Bürgersteig, nur einen Randstein - der ist an keiner Einfahrt / Überfahrt abgesenkt. Die Frage ist: Ist das Tor eine Einfriedung - dann wäre es nicht erlaubt. Eventuell müsste das Tor zurückgesetzt werden, damit es nicht als Einfriedung gilt. Aber das macht natürlich keinen Sinn mehr (unerlaubtes Betreten des Grundstücks ist nicht verhindert) .... ??
Danke + Gruß
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  #4  
Alt 23.06.2010, 15:50
Wahrsager Wahrsager ist offline
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AW: Tor als Einfriedung obwohl Hecke vorgeschrieben?

Der Randstreifen ist öffentliches Land!
Für die Überfahrt wird eine Genehmigung benötigt. Der Fahrweg evtl. befestigt werden. Es ist nicht Ihr Randstreifen, deshalb ist das Tiefbauamt einzuschalten.

Zitat:
Zitat von Rappelfranz
ist nur erlaubt eine Hecke mit innenliegendem Drahtzaun
Dann ist das Tor in Höhe, Verlängerung des Drahtzauns zu setzen
__________________
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Wahrsager
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  #5  
Alt 24.06.2010, 10:04
Wahrsager Wahrsager ist offline
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AW: Tor als Einfriedung obwohl Hecke vorgeschrieben?

Vor dem Grundstück ist öffentliches Land! Privatstraße?
Wenn der Fahrstreifen verlassen werden soll um über einen Randstreifen zu fahren, muss die Genehmigung vom Tiefbauamt eingeholt werden.
Eine Überfahrt wird mit einem abgesenkten Randstein gekennzeichnet.

Das Tor müsste dann in Höhe, Verlängerung des innen liegenden Drahtzauns verlaufen.
Ich dachte es ging aus Ihrer Frage bereits hervor und es nur darum ging, ob ein Tor eingebaut werden darf.
Aneinander vorbei geschrieben?


Ich hatte bereits eine Antwort gegeben, die nicht veröffentlicht worden ist!
Zwei weitere für andere Themen sind auch verschwunden!
__________________
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Wahrsager

Geändert von Wahrsager (24.06.2010 um 10:06 Uhr).
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  #6  
Alt 05.08.2010, 15:32
admin admin ist offline
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Ort: München
Beiträge: 169
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AW: Tor als Einfriedung obwohl Hecke vorgeschrieben?

Ein technisches Problem mit der Foren-Software, bitte entschuldigen Sie die verspaetete Veroeffentlichung des obigen Forenbeitrags,
Joachim Kaiser
__________________
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Als Rechtsanwalt für das Baurecht empfehle ich persönlich: Herrn Rechtsanwalt Dr. Jacoby, [url]http://www.recht1.de/forum/persoenliche-empfehlung-rechtsanwalt-dr-jacoby-1243.html[/url]
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einfriedung, tor


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