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| Baurecht Bebauungsplan, Haftung, Gutachter,... |
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#1
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Tor als Einfriedung obwohl Hecke vorgeschrieben?
Noch ein Problem mit dem Bebauungsplan (Neubaugebiet in Rheinl.Pfalz):
Als Einfriedung zum öffentlichen Verkehrsraum (hier die Anliegerstraße) ist nur erlaubt eine Hecke mit innenliegendem Drahtzaun und / oder einer Wandscheibe / Sichschutzmauer. Darf ich trotzdem eine Lücke lassen in der Hecke und dort ein Tor einbauen, um auf mein Grundstück fahren zu können (NICHT zu Kfz-Stellplatz, sondern nur zum Abladen von Holz, Aufladen von Gartenabfällen u.ä.) ?? |
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#2
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AW: Tor als Einfriedung obwohl Hecke vorgeschrieben?
Vor dem Grundstück ist öffentliches Straßenland. Um dort den Bürgersteig überfahren zu können, muss eine Überfahrt beim Tiefbauamt beantragt werden. Liegt die Zustimmung vor, wird das Tiefbauamt die Überfahrt herrichten. Bürgersteig absenken und für den Fahrverkehr befestigen.
Dann spricht nichts gegen das hinüberfahren. Liegt keine Genehmigung vor, kann zum Grundstück nicht gefahren werden. Selbstverständlich kann ein Tor eingebaut werden, um das Grundstück vor betreten Fremder zu sichern.
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Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern Wahrsager |
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#3
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AW: Tor als Einfriedung obwohl Hecke vorgeschrieben?
Es gibt keinen Bürgersteig, nur einen Randstein - der ist an keiner Einfahrt / Überfahrt abgesenkt. Die Frage ist: Ist das Tor eine Einfriedung - dann wäre es nicht erlaubt. Eventuell müsste das Tor zurückgesetzt werden, damit es nicht als Einfriedung gilt. Aber das macht natürlich keinen Sinn mehr (unerlaubtes Betreten des Grundstücks ist nicht verhindert) .... ??
Danke + Gruß |
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#4
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AW: Tor als Einfriedung obwohl Hecke vorgeschrieben?
Der Randstreifen ist öffentliches Land!
Für die Überfahrt wird eine Genehmigung benötigt. Der Fahrweg evtl. befestigt werden. Es ist nicht Ihr Randstreifen, deshalb ist das Tiefbauamt einzuschalten. Zitat:
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Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern Wahrsager |
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#5
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AW: Tor als Einfriedung obwohl Hecke vorgeschrieben?
Vor dem Grundstück ist öffentliches Land! Privatstraße?
Wenn der Fahrstreifen verlassen werden soll um über einen Randstreifen zu fahren, muss die Genehmigung vom Tiefbauamt eingeholt werden. Eine Überfahrt wird mit einem abgesenkten Randstein gekennzeichnet. Das Tor müsste dann in Höhe, Verlängerung des innen liegenden Drahtzauns verlaufen. Ich dachte es ging aus Ihrer Frage bereits hervor und es nur darum ging, ob ein Tor eingebaut werden darf. Aneinander vorbei geschrieben? ![]() Ich hatte bereits eine Antwort gegeben, die nicht veröffentlicht worden ist! Zwei weitere für andere Themen sind auch verschwunden!
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Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern Wahrsager Geändert von Wahrsager (24.06.2010 um 10:06 Uhr). |
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#6
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AW: Tor als Einfriedung obwohl Hecke vorgeschrieben?
Ein technisches Problem mit der Foren-Software, bitte entschuldigen Sie die verspaetete Veroeffentlichung des obigen Forenbeitrags,
Joachim Kaiser
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-- Als Rechtsanwalt für das Baurecht empfehle ich persönlich: Herrn Rechtsanwalt Dr. Jacoby, [url]http://www.recht1.de/forum/persoenliche-empfehlung-rechtsanwalt-dr-jacoby-1243.html[/url] |
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| Stichworte |
| einfriedung, tor |
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