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Titel Pfändung
Hallo wopet hat noch eine Frage
Folgender Sachverhalt: Nachbarin A und Nachbarin B haben ein sehr schlechtes Nachbarschaftsverhältnis untereinander. Nachbarin A hat Nachbarin B seinerzeit einen durch Sturm vom Dach der Nachbrin B heruntergefallenen Ziegel in den Hauseingangsbereich von Nachbarin B geworfen. Infolge Dunkelheit hat dies Nachbarin B nicht erkannt und ist über dieses "Ziegelbrocken" gestolpert. Nachbarin B hat sich dabei diverse Prellungen und einen angebrochenen Arm zugezogen. Daraufhin hat Nachbarin B zum ersten Mal in ihrem Leben einen Anwalt hinzugezogen und Nachbarin A verklagt. Nachbarin A wurde vom Gericht (nach 1 1/2 Jahren!!!) zu einem Schmerzensgeld gegenüber von Nachbarin B verurteilt. Nachdem Nachbarin B nach dem rechtskräftigen Urteil "kein Geld gesehen" hatte, setzte sich Nachbarin B wieder mit ihrem Anwalt in Verbindung. Nachbarin B hatte mittlerweile kein gutes Vertrauensverhältnis mehr zu ihrem Anwalt: Erstens hatte Nachbarin B die Prozessur viel zu lange gedauert (Nachbarin B hatte das Gefühl, dass sich ihr Anwalt nicht genügend um die Sache gekümmert hatte undd Nachbarin B hatte auch das Gefühl, jetzt mit der Schadensersatzforderung seitens ihres Anwaltes völlig alleine gelassen worden zu sein. Nachbarin B hat ihren Anwalt auf Nichtzahlung des Schmerzensgeldes angesprochen. Daraufhin sagte der Anwalt von Nachbarin B: "Bei dieser Frau ist "eh nicht"s zu holen" Nachbarin A verstand dies alles nicht so ganz. Der Anwalt von Nachbarin B meinte, er könne eine Zwangsvollstreckung in die Wege leiten. Dem stimmte Nachbarin B zu. Resultat: NachbAuarin B bekam von ihrem Anwalt eine Kopie einer Aufstellung des Gerichtsvollziehers über Einkünfte von Nachbarin Außerdem rechnete der Anwalt gegenüber Nachbarin B eine Gebühr bezüglich des Gerichtsvollziehers in Höhe von 115 Euro ab. Nachbarin B meint jetzt, dies kann es doch nicht gewesen sein. Von einer Freundin hat Nachbarin B erfahren, dass sie gegenüber Nachbarin A einen "Titel" hat. Was bedeutet ein sogenannter Titel? Nachbarin B kann ihren damaligen Anwalt leider nicht mehr erreichen, da dieser die Praxis mittlerweile aufgegeben hat. Dumm gelaufen!!!! Nachbarin B kann einfach nicht verstehen, dass ihr von Gericht ein Schmerzensgeld zugesprochen wurde, dieses Schmerzensgeld von Nachbarin A aber nie gezahlt wurde. Außerdem kann Nachbarin B aus der Kopie des Gerichtsvollziehers überhaupt nichts nachvollziehen. Aus dieser Kopie gehen nur die Einnahmen und Ausgaben von Nachbarin A hervor. Was kann oder soll ich tun? Meine Freundin meinte und dies entspricht wirklich den Tatsachen, dass aus der Aufstellung des Gerichtsvollziehers noch nicht einmal hervorgeht, ob es sich dabei um meine Pfändung handelt. Wie schon erwähnt, ist dies nur eine Kopie von Einnahmen und Ausgaben von Nachbarin A. Mehr habe ich nicht vorliegen. Liebe Forumsmitglieder, ich möchte noch einmal betonen, dass ich wirklich nicht "geldgeil" bin. Nur, vor anderthalbjahren ist ganz plötzlich mein lieber Mann im Alter von nur 55 Jahren verstorben. Ich bin an für sich eine "gestandene" und intelligente Frau. Aber in diesen Rechtsfragen (siehe Erbschaftsrecht verstorbener Vater in Kalifornien) und auch in diesem Fall fühle ich mich total überfordert. Ich bzw. wir haben in unserem ganzen Leben noch nie, bis auf diese Sache mit diesem Nachbarschaftsrecht, einen Anwalt benötigt. Dann habe ich in diesem Fall einen Anwalt auf Ratschlag meiner Bekannten eingeschaltet und fühle mich trotzalledem total verlassen. Wie gesagt, dieser Anwalt ist für mich nicht mehr erreichbar. Das Gericht hat mir Schmerzensgeld zugesprochen. Was habe ich davon? Außer Spesen nichts gewesen! Kosten für den Anwalt und Kosten für den Gerichtsvollzieher! Meine Frage nun: Ist dies wirklich alles so rechtens? Was meint ihr? Ich will hier wirklich nicht auf die "Tränendrüse" drücken" bin aber speziell in diesem Fall wirklich sehr enttäuscht. Kann man da wirklich nichts mehr machen? Eueren Antworten sehe ich mit großem Interesse entgegen. Liebe Grüße an alle Forumsmitglieder wopet |