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Theoriebeispiel Elternunterhalt für Profis
Hallo,
ich beschäftige mich zur Zeit für ein Praktikum mit dem Thema Elternunterhalt. Ich möchte hier ein erfundenes Praxisbeispiel vorstellen und die rechtlichen Folgen in der Praxis abklären: V ist der Vater und 65 Jahre alt. V ist grad in Rente gegangen und geht keiner Beschäftigung nach. Die Rente von V beläuft sich auf ca. EUR 444,00 im Monat. V kann davon nicht ausreichend Leben und beantragt die Grundversorgung beim Sozialamt. V benötigt aktuell eine neue Wohnung. Das Amt gibt 45qm vor mit max. EUR 5,00 pro qm. V hat auch keine Mittel für einen Umzug oder sonstige Dinge. V ist verheiratet mit Mutter M, die leben aber schon seit 10 Jahren in Trennung. Scheidung wurde noch nicht beantragt. V hat zwei Töchter T1 und T2 Beide Töchter sind verheiratet mit E1 und E2 Hier die Familien- und Einkommensverhältnisse von V: M) M ist 58 Jahre und arbeitet als Einzehandelskaufrau. Sie lebt in einer Mietwohnung und verdient ca. EUR 1.250,00 pro Monat. Schulden oder Vermögen hat M nicht. T1 und E1) T1 ist Mutter und im Erziehungsurlaub. Sie ist verheiratet mit E1. Die Ehe wurde mit Ehevertrag (Gütertrennung) geschlossen. T1 und E1 haben zwei gemeinsame Kinder. E1 ist Alleinverdiener und Angestellter und verdient EUR 2.800,00 Netto pro Monat und erhält noch einen Bonus von ca. 8.000,00 EUR Netto p.a. Dazu kommt noch das Kindergeld für die beiden Kinder. T1 ist zurzeit im Erziehungsurlaub. T1 und E1 wohnen in einem EFH dass E1 gehört. Die monatliche Baufi Rate beträgt EUR 350,00. Dazu kommen noch weitere Kreditverpflichtungen in Höhe von ca. EUR 400,00 pro Monat für Kredite. Weiters Vermögen gibt es nicht. T2 und E2) T2 und E2 leben in einer Mietwohnung. Sie haben keine Kinder und sind beide Angestellte. Ihre Ehe wurde NICHT mit einem Ehevertrag geschlossen. T2 verdient 1.000,00 pro Monat Netto. E2 verdient 2.600,00 Netto. Die Miete beträgt EUR 600,00. Kreditraten für KFZ belaufen sich bei T2 und E2 auf EUR 400,00 pro Monat. T2 und E2 haben einen Bausparvertrag für den späteren Kauf eines EFH. Guthaben ca. EUR 50.000,00. Weitere Gutenhaben, teils auch für die Altersvorsorge in Höhe EUR 30.000,00. Nun zu den Fragestellungen: Wie hoch ist der monatliche Zuschuß vom Sozialamt zur Rente von V, der dann auf die Unterhaltspflichtigen umgelegt werden kann ? M dürfte nicht Unterhaltspflichtig sein, da Ihr Einkommen zu gering ist ? Wie würde ca. die Berechnung des Unterhaltes für T1 und E1 ausfallen ? Spielt der Aspekt der Gütertrennung hier ein besondere Rolle ? Wie würde ca. die Berechnung des Unterhaltes für T2 und E2 ausfallen ? Könnten sich die Kosten für T1 und T2 in der zukünftg erhöhen, wenn V ins Alters- oder Pflegeheim muß ? |
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#2
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AW: Theoriebeispiel Elternunterhalt für Profis
Wie kann man hier Beiträge ändern ?
Also, da V ja bis jetzt "nur" die Grundvorsorge beantragt hat, gelten für Kinder wohl eine Einkommensgrenze von EUR 100.000,00. Wir würde die Sache aber aussehen, wenn V mehr Leistungen als die Grundvorsorge benötigt. Pflege, Umzug, Kleidung. Möbel, Küche u.s.w. |