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Erbrecht Wer erbt?, Pflichtteil, Lebensversicherung,...

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  #1  
Alt 03.10.2006, 20:54
Chriss_87 Chriss_87 ist offline
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Registriert seit: 03.10.2006
Beiträge: 3
Chriss_87 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Testament - trotzdem Pflichtteil?

Hallo und einen schönen guten Tag.

Ich bin neu hier und habe mal eine Frage. Nehmen wir an:

A ist vor einem Monat verstorben. Er hinterlässt neben seiner 2. Ehefrau (nicht Mutter seiner Kinder) 3 Kinder mit Familien.

A und seine Frau haben sich in einem handschriftlichen Testament gegenseitig als Alleinerben eingesetzt. Nach dem Tod des Hinterbliebenen soll das restliche Vermögen zu gleichen Teilen auf alle vier Kinder (also auf die 3 Kinder aus As erster Ehe und auf die Tochter der 2. Ehefrau) verteilt werden.

Nun konnte man lesen, dass die Ehefrau von dem vorhandenen, gemeinsamen Vermögen trotz Testament den 3 Töchtern den Pflichtteil von 50 % auszahlen muss.

Ist das richtig?

Was ist mit Kosten für die Beerdigung? Gehen die von der "Erbmasse" ab, oder muss die Ehefrau diese alleine tragen?

Wenn ja, sind da auch Konten, die auf die Ehefrau "laufen" in die Erbmasse einzubeziehen?

Weiß jemand Bescheid?

Liebe Grüße
Chriss_87
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  #2  
Alt 04.10.2006, 15:17
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.804
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Testament - trotzdem Pflichtteil?

Die Kinder sind enterbt worden und können ihren Pflichtteil fordern. Die Berechnung richtet sich nach der gesetzlichen Erbfolge.
Die Ehefrau erbt die Hälfte wenn die Ehe in der Zugewinngemeinschaft war und die 3 Kinder die andere Hälfte vom Nachlass des Verstorbenen. Dies wäre der gesetzliche Erbanspruch. Wegen der Enterbung steht davon 50 % als Pflichtteil zu. Der Pflichtteil ist ein reiner Geldbetrag.

Nicht zum Nachlass gehört das Vermögen, was die Frau in die Ehe mit eingebracht hat und das Konto, wenn es auf den Namen der Frau läuft. Kontoinhaber ist Eigentümer des Kontos.
Gemeinsames Konto ist hälftig Erbmasse.
Lebensversicherungen fallen nur in die Erbmasse, wenn kein Begünstigter dort benannt ist.

Was vom Nachlass abgezogen werden kann oder auch nicht, bitte hier nachlesen
http://www.internetratgeber-recht.de...teil/pta05.htm
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